Zum 1. Juli wird die EEG-Umlage, auch Ökostrom-Umlage genannt, zunächst befristet bis Ende Dezember 2022 auf 0 Cent/Kilowattstunde (kWh) gesenkt. Das wurde vom Gesetzgeber beschlossen – demnach geben die Stadtwerke Speyer (SWS) die sich daraus ergebende Entlastung von 4,43 Cent pro Kilowattstunde (brutto) direkt an ihre Kundinnen und Kunden weiter.
Ziel der EEG-Umlagen-Senkung ist es, so die Bundesregierung, Stromkundinnen und -kunden bei den steigenden Energiekosten spürbar zu entlasten. Tatsächlich hat die öffentliche Hand sehr großen Einfluss auf die Endkundenpreise von Strom und Erdgas. Beim Strom für Privatkunden machen Steuern, Abgaben und Umlagen 2022 über 40 Prozent aus. Die SWS begrüßen daher den Wegfall der EEG-Umlage in der zweiten Jahreshälfte 2022. Ein Musterhaushalt mit 3.000 kWh pro Jahr wird so um rund 66 Euro in der zweiten Jahreshälfte 2022 (sechs Monate) entlastet.
Die Senkung erfolgt automatisch, ohne dass Kundinnen und Kunden dafür selbst aktiv werden müssen. Damit die Preisveränderung zum 1. Juli 2022 in der Abrechnung berücksichtigt werden kann, wird der Zählerstand zum Stichtag geschätzt und der Verbrauch entsprechend abgegrenzt. Selbstverständlich haben alle Verbraucher*innen die Möglichkeit, den aktuellen Zählerstand über das Kundenportal der SWS zu übermitteln (www.stadtwerke-speyer.de/zaehlerstand).
Bereits zum Jahresbeginn haben die SWS ihre Strompreise für Kundinnen und Kunden in ihrem Netzgebiet Speyer und Otterstadt stabil gehalten.
Erdgaspreise 2022
Die Erdgaspreise wurden für Bestandskunden in Sonderverträgen zum 1. Januar 2022 um 0,85 Cent/Kilowattstunde angehoben, was für einen Musterhaushalt von 18.000 Kilowattstunden 105 Euro Mehrkosten pro Jahr bedeutet. Das gilt für Kundinnen und Kunden im Netzgebiet Speyer, Römerberg. Harthausen und Dudenhofen. Aufgrund einer längerfristigen und vorausschauenden Beschaffung haben sich die enormen Preissteigerungen an den Großhandelsmärkten auf die Kundinnen und Kunden der SWS weniger stark niedergeschlagen.
Weitere Preisanpassungen bei Strom und Erdgas sind aus heutiger Sicht für 2022 nicht geplant.
Energiepreise ab 2023
Ab 1. Januar 2023 müssen Kundinnen und Kunden mit extremen Preiserhöhungen rechnen. Die Großhandelspreise bewegen sich auf einem außergewöhnlich hohen Niveau und wirken sich daher auch auf die Endkundenpreise aus. Die SWS empfehlen, Energie einzusparen, wenn möglich, in effiziente, alternative Heiztechnologien zu investieren und selbst Geld zurückzulegen, um für die Preiserhöhungen vorzusorgen. Mit der nächsten Abrechnung sowie im Kundenmagazin SWSlive erhalten Kundinnen und Kunden Informationen zur Energiesituation bzw. Handlungsempfehlungen (Energiespar-Tipps, alternative Heizsysteme, Hilfe bei Zahlungsproblemen, Serviceadressen etc.).
Bei Fragen wenden sich Kundinnen und Kunden an: Telefon: 06232/625-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. (Foto: Adobe Stock - by-studio)