Angesichts der staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) sieht Kirchenpräsident Christian Schad Christen in der Pflicht, „vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsrisiko auch in Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen zu minimieren.“
Ebenso wolle man dazu beitragen, „dass auch weiterhin die begrenzten medizinischen Ressourcen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen“, betonte der Kirchenpräsident. Für eine generelle Absage von Gottesdiensten sieht er zurzeit jedoch keinen Anlass.
Der Ausbruch der Corona-Epidemie ist nach Auffassung des Kirchenpräsidenten ein Geschehen, das unter den Bedingungen einer globalen Welt nicht auszuschließen sei. Die gegenwärtige Machtlosigkeit gegen das Virus erinnere nicht nur an die Zerbrechlichkeit menschlichen Lebens, „sie erschüttert auch unsere zum Teil ungebrochene Wissenschaftsgläubigkeit: als ob der Mensch alles könne und alles im Griff habe“, sagte Schad.
Gerade in Zeiten der Sorge seien das gemeinsame Gebet, das Hören auf Gottes Wort und die Bitte um seinen Schutz und Segen umso wichtiger und stärkender, erklärte der Kirchenpräsident. Der Gottesdienst sei für Protestanten der Ort, „an dem Menschen Gott begegnen können, wo Gott uns seinen Zuspruch zukommen lässt, auch wenn das Abendmahl nur mit Brot oder gar nicht gefeiert wird“, sagte Schad. Dort wo ein Gottesdienst abgesagt werden müsse, könne die Kirche dennoch für das Gebet geöffnet und seelsorgerliche Gespräche angeboten werden.
Für Gottesdienste und Veranstaltungen mit hohen Teilnehmerzahlen, zum Beispiel bei Konfirmationen oder den Karfreitags- und Ostergottesdiensten, könnten am selben Tag zwei Gottesdienste angeboten werden, um die Zahl der Besuchenden in einem Gottesdienst zu minimieren und die Möglichkeit eines ausreichenden Abstandes zwischen den Teilnehmenden zu gewährleisten, schreibt der Kirchenpräsident an die Pfarrerschaft und die Presbyterinnen und Presbyter. Bei Konfirmationsgottesdiensten solle zusätzlich die Teilnahme auf die Patinnen und Paten sowie die engsten Familienangehörigen der Konfirmandinnen und Konfirmanden beschränkt werden.
Falls Trauerfeiern in kommunalen Räumlichkeiten derzeit nicht durchführbar sind, besteht nach Auffassung von Kirchenpräsident Schad „die Möglichkeit, hier als Alternative unsere weitaus größeren Kirchengebäude zur Verfügung zu stellen – selbstverständlich unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen.“
Das Recht auf freie Religionsausübung müsse in den für alle schwierigen Zeiten mit dem Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit abgewogen werden, sagte Kirchenpräsident Schad. Daher gelte ein besonderes Augenmerk auch der Sorge für ältere und kranke Menschen. „Wir wollen sozialer Ausgrenzung, die nicht der medizinisch gebotenen Quarantäne dient, entgegentreten und dem genannten Personenkreis sowie deren Angehörigen im Rahmen unserer Möglichkeiten seelsorgerlich beistehen“, so der Kirchenpräsident. Frauen und Männern, die sich in den Gesundheitsdiensten Tag und Nacht um erkrankte und pflegebedürftige Menschen kümmerten, gelte die Fürbitte.