Ministerpräsidentin Malu Dreyer und die Spitzen der rheinland-pfälzischen Bistümer und Landeskirchen wollen Gottesdienste unter strengen Schutzauflagen möglichst von Mai an wieder zulassen.

„Die Landesregierung und die Kirchen und Religionsgemeinschaften im Land wollen gemeinsam sehr schnell gute Lösungen für die Gläubigen finden“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an eine Telefonkonferenz am 18. April mit den führenden Geistlichen des Landes.
Wer ein überzeugendes Schutzkonzept vorlegen könne, solle in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit erhalten, gemäß den jeweils aktuellen Vorgaben des Bundes und der Länder wieder zu Gottesdiensten nach dem 30. April einladen zu dürfen, so die Ministerpräsidentin. Ministerpräsidentin Malu Dreyer dankte den Kirchen ausdrücklich dafür, dass sie die Corona-Maßnahmen der vergangenen Wochen so entschieden mitgetragen hätten. Sie zeigte sich beeindruckt, wie kreativ die Kirchen in der gegenwärtigen Situation das Osterfest gestaltet hätten.
Am vergangenen Freitag war in einem Gespräch im Bundesinnenministerium in Berlin vereinbart worden, darauf hinzuarbeiten, dass nach dem 30. April wieder öffentliche Gottesdienste unter strenger Einhaltung der Corona-Sicherheitsmaßnahmen zugelassen werden. Die Entscheidung darüber wollen die Regierungschefinnen und -chefs der Länder in ihrem nächsten Gespräch mit der Bundeskanzlerin am 30. April treffen. Die Kirchen legen dazu konkrete Schutzkonzepte für die Diözesen und Landeskirchen in Deutschland vor. Die Eckpunkte sollen in der kommenden Woche mit Bund und Ländern abgestimmt werden.
Auch der Speyerer Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann würdigte die Gesprächsergebnisse. Jetzt sei es notwendig, „den Blick nach vorne zu richten und behutsam Konzepte zu entwickeln, wie auch das religiöse Leben in Gottesdiensten und Seelsorge Schritt für Schritt wieder stärker öffentlich gestaltet werden kann“, so Bischof Wiesemann. Generalvikar Andreas Sturm kündigte an: „Wir werden in der kommenden Woche an einem entsprechenden Schutzkonzept arbeiten und es dann in die Abstimmung bringen.“ Zugleich sollen gemeinsam mit der Trierer Bistumsleitung und dem Katholischen Büro Saarbrücken die Gespräche mit der saarländischen Landesregierung weitergeführt werden.
Die Ministerpräsidentin und die Spitzen der evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümer waren sich einig, dass eine schrittweise Wiederzulassung öffentlicher Gottesdienste nach dem 30. April noch keine Rückkehr zu den Verhältnissen vor der Pandemie bedeuten könne. Es müsse vor Ort sehr genau geschaut werden, ob die Schutzmaßnahmen tatsächlich eingehalten würden. Der Gesundheitsschutz der Gläubigen und der Seelsorger und Seelsorgerinnen müsse immer an erster Stelle stehen.
„Dass Menschen in der Krise gemeinsam beten können und seelsorgerliche Begleitung erfahren, ist mir auch persönlich sehr wichtig. Es ist zutiefst traurig, wenn Menschen keinen Besuch bekommen können oder sich von geliebten Menschen am Grab nicht verabschieden können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Kirchen bestätigten, dass die stark eingeschränkte Möglichkeit, Kranke und Sterbende zu begleiten oder an der Beerdigung von Freunden und Verwandten teilzunehmen, zu den härtesten Folgen der Corona-Pandemie gehörten.