Das Bistum Speyer und der Caritasverband der Diözese unterstützen gemeinsam Menschen, die durch die hohen Energiepreise in eine finanzielle Notlage geraten sind. Für diese Winterhilfe stellt das Bistum Speyer 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ab Januar 2023 können Betroffene über die Caritas-Zentren in Ludwigshafen, Speyer, Germersheim, Neustadt, Landau, Pirmasens, Kaiserslautern und Homburg sowie über die Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialverbandes katholischer Frauen (SkF) in Landstuhl eine Nothilfe beantragen.
Einen Teil des Sonderetats stellt das Bistum den Kirchengemeinden zur Verfügung, die eigene Hilfsprojekte damit finanzieren können und bei Bedarf über ihre Pfarrbüros auch gerne den Kontakt zu den Caritas-Zentren vermitteln.
Wie das Bistum Speyer bereits im Oktober angekündigt hatte, soll die Aktion nach den Worten von Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann Menschen die Angst vor dem Winter nehmen und ihnen Mut machen: "Viele Armutsbetroffene und Rentner schauen mit großen Sorgen auf die kommenden Monate: Weil sie mit Blick auf stark gestiegene Lebensmittelpreise beim Einkaufen jeden Cent zweimal umdrehen müssen oder nicht wissen, ob ihre Rente für die Energiekosten reicht." Mit Blick auf die Vision des Bistums betont Wiesemann: "Angesichts dessen ist es unser Auftrag als Kirche, Hoffnungszeichen zu setzen und ganz konkret Menschen in Notlagen zu helfen".
"Um zu vermeiden, dass Menschen eine Energiesperre oder eine Kündigung der Wohnung erhalten, können wir eine einmalige finanzielle Unterstützung gewähren. Diese ermöglicht entweder die vollständige Übernahme der noch zu zahlenden Energiekosten oder der Lebenshaltungskosten nach Abschlussrechnung des Vermieters oder des Energieversorgers", erläutert Barbara Assmann, Leiterin der Abteilung Soziales beim Caritasverband für die Diözese Speyer, der die Nothilfe auszahlen wird. "Unsere Berater der Allgemeinen Sozialberatung klären in einem persönlichen Gespräch welche Notlage vorliegt und beantragen dann die Mittel."
Die Anträge würden geprüft auf folgende Kriterien: "Die Hilfebedürftigkeit ist durch einen Leistungsbescheid zum Beispiel des Jobcenters, eine Steuer- oder Gehaltsbescheinigung nachgewiesen. Außerdem muss geklärt werden, ob vorrangige gesetzlichen Leistungen beantragt werden können, und der Antrag muss Aussicht auf Erfolg haben, in dem Sinne, dass durch den Zuschuss oder die Übernahme der Schlussrechnung die Existenz des Haushaltes gesichert werden kann." Die private Vermögenssituation werde aber nicht geprüft.
Bei Haushalten im Leistungsbezug wie Arbeitslosengeld II, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, aber auch bei Beziehern von Bafög oder Ausbildungsbeihilfe könnten die noch zu zahlenden Kosten aus der Schlussrechnung des Vermieters oder des Energieversorgers bis zur vollen Höhe übernommen werden. Bei Haushalten, die keine Sozialleistungen beziehen, könnten Energiekosten aus einer Schlussrechnung im Einzelfall in voller Höhe übernommen werden, wenn bestimmte Höchstgrenzen des Nettoeinkommens nicht überschritten würden. "Wir zahlen die Hilfen entweder auf das Konto der Antragsteller, oder direkt an den Energieversorger", erläutert Assmann. Das Geld aus dem Winterhilfefonds werde ausbezahlt bis zum 31. Dezember 2023.
Generalvikar Markus Magin ermutigt die Kirchengemeinden im Bistum, gemeinsam mit der Caritas weitere Zeichen der Hoffnung zu setzen – etwa mit der Einladung zu warmen Mahlzeiten, zu Treffen in beheizten Gemeindezentren ("Wärmeinseln") oder durch Lebensmittel-Spenden. "Wir freuen uns, wenn Pfarrgemeinden zusätzliche Winterhilfen anbieten, auch dafür stellen wir gerne eine finanzielle Unterstützung zur Verfügung."
Zur Finanzierung der Winterhilfsaktion nutzt das Bistum zunächst die Summe, die voraussichtlich durch Mehreinnahmen an Kirchensteuermitteln aus der vom Staat gewährten Energiepreispauschale in die Kirchenkasse kommt – bei Bedarf will das Bistum den Sonderetat weiter aufstocken.