Viele junge Menschen bekommen jetzt zum ersten Mal Post von der Deutschen Rentenversicherung. Denn sie beginnen im Sommer eine Ausbildung oder ein duales Studium. Mit diesem Brief erhalten sie ihren Sozialversicherungsausweis zusammen mit ihrer persönlichen Versicherungsnummer. Diese gilt ein Leben lang.
Deshalb ist es wichtig, alle Daten genau zu überprüfen und das Dokument sorgfältig aufzubewahren. Sind die Angaben darin nicht korrekt, muss man dies der Rentenversicherung mitteilen. Auch wer mehrere Versicherungsnummern hat, muss dies melden. Das ist wichtig, denn über die Versicherungsnummer werden alle Beschäftigungszeiten im Rentenkonto festgehalten. Und daraus wird später die Rente berechnet.
Sozialversicherungsausweis kommt automatisch
Den Sozialversicherungsausweis brauchen Berufsanfänger nicht selbst zu beantragen, er wird automatisch zugesandt.
Was tun bei Verlust oder Arbeitgeberwechsel?
Wer den Sozialversicherungsausweis verliert, kann bei seinem Rentenversicherungsträger oder seiner Krankenkasse einen neuen beantragen. Wer den Arbeitgeber wechselt, muss den Sozialversicherungsausweis dem neuen Arbeitgeber vorlegen.
Mehr Tipps zum Start ins Berufsleben gibt es auf www.rentenblicker.de
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de