Von Mitte Januar bis Ende Februar verschickt die Rentenversicherung an ihre Rentnerinnen und Rentner die Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr 2020. Darin sind alle steuerrechtlich relevanten Beträge bescheinigt. Denn seit 2005 müssen immer mehr Rentenbezieher eine Steuererklärung abgeben.

Steuererklärung wird einfacher
Gleichzeitig übermittelt die Rentenversicherung die Daten auch an das zuständige Finanzamt. Für Rentenbezieher bedeutet das: Ihre Steuererklärung wird einfacher, denn seit diesem Jahr müssen sie die Werte nicht mehr zwingend in die Vordrucke «Anlage R» und «Anlage Vorsorgeaufwand» eintragen. Über ihre Rentenbezugsbescheinigung wissen Sie aber, was dem Finanzamt gemeldet wurde. Und wer die Anlagen trotzdem ausfüllen möchte, erhält damit auch Hinweise, in welcher Zeile der Steuervordrucke die Werte eingetragen werden können.

Erste Rentenbezugsmitteilung online anfordern
Wer eine Rentenbezugsmitteilung schon einmal beantragt hat, bekommt diese immer automatisch am Jahresanfang zugeschickt. Wer allerdings zum ersten Mal eine Rentenbezugsmitteilung braucht, kann diese im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung ganz einfach anfordern. Dazu braucht man nur die Versicherungsnummer. Zugeschickt wird sie per Post.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de