Von Mitte Januar bis Ende Februar verschickt die Rentenversicherung an ihre Rentnerinnen und Rentner die Rentenbezugsmitteilungen für das Jahr 2022. Diese kommt automatisch am Jahresanfang, wenn sie bereits einmal beantragt wurde. Darin sind alle Beträge bescheinigt, die für die Steuererklärung benötigt werden.

Daten gehen gleichzeitig an Finanzamt
Gleichzeitig übermittelt die Rentenversicherung die Daten auch an das Finanzamt. Für die Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Ihre Steuererklärung wird einfacher, denn sie müssen die Werte nicht mehr zwingend in die Vordrucke «Anlage R» und «Anlage Vorsorgeaufwand» eintragen. Über ihre Rentenbezugsmitteilung wissen sie aber, was dem Finanzamt gemeldet wurde. Wer die Anlagen zur Steuererklärung trotzdem ausfüllen möchte, erhält mit der Rentenbezugsmitteilung auch Hinweise, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte eingetragen werden können.

Erste Rentenbezugsmitteilung online anfordern
Wer 2023 zum ersten Mal eine Rentenbezugsmitteilung braucht, kann diese unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung ganz einfach online anfordern. Dazu braucht man nur die Versicherungsnummer. Zugeschickt wird die Mitteilung per Post.

Energiepreispauschale
Nicht in der Rentenbezugsmitteilung enthalten, ist die im Dezember 2022 an die Rentnerinnen und Rentner ausgezahlte Energiepreispauschale. Die Rentenversicherung übermittelt zwar auch diese Zahlung an die Finanzämter, bescheinigt dies aber nicht.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de