Wer im Sommer erstmals eine praktische Ausbildung oder ein duales Studium beginnt, erhält vorher per Post von der Deutschen Rentenversicherung den Versicherungsnummernachweis mit der persönlichen Versicherungsnummer. Den Versicherungsnummernachweis müssen Berufsanfänger nicht selbst beantragen.
Er wird automatisch zugesandt, wenn der Arbeitgeber seine neuen Auszubildenden bei der gesetzlichen Krankenversicherung anmeldet.
Versicherungsnummer gilt ein Leben lang
Die persönliche Versicherungsnummer gilt ein Leben lang. Wechselt man den Arbeitgeber, muss man sie dem neuen Arbeitgeber vorlegen. Man benötigt sie immer, sobald man mit einem Sozialversicherungsträger - also Rentenversicherung, Kranken- und Pflegekasse, Agentur für Arbeit oder Job Center - Kontakt aufnimmt.
Daten prüfen
Es ist wichtig, alle Daten genau zu überprüfen. Sind Angaben nicht korrekt, muss man dies der Rentenversicherung mitteilen. Auch wer mehrere Versicherungsnummern hat, muss dies melden. Denn über die Versicherungsnummer werden alle Beschäftigungszeiten im Rentenkonto festgehalten, aus dem später die Rente berechnet wird.
Tipps zum Start ins Berufsleben gibt es auf www.rentenblicker.de
Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de