Die Adventszeit, Weihnachten und die Wochen danach sind die umsatzstärksten Zeiten im deutschen Einzelhandel. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz hilft dabei, dass das Weihnachtsgeschäft auch in diesem Jahr ein Erfolg wird. Malin Handrick, Handelsreferentin bei der IHK Pfalz: „Viele Einzelhändler setzen in diesem Jahr noch mehr als sonst auf Werbe- und Rabattaktionen.“

Dabei sei es wichtig, dass die Regelungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. „Die Händler sollten möglichst präzise mit ihren Angaben umgehen, z.B. bei der Höhe eines Rabatts oder bei der Dauer einer Aktion“, so Handrick. Besonders wichtig: „Wer mit dem Begriff ,Black Friday‘ wirbt, kann abgemahnt werden und muss womöglich Strafe an die Markenrechtsinhaberin bezahlen.“ Ebenfalls Geld kosten kann es, wenn beim Abspielen von urheberrechtlich geschützter Musik keine GEMA-Lizenz vorweisen kann.
Online-Shops sollten zusätzlich dafür sorgen, dass ihre Internetseiten mit hohen Besucherzahlen zurechtkommen und der Kundenservice mit vermehrten Anfragen. „Onlinehändler müssen außerdem darauf achten, dass ihr Lager und die Logistik gut vorbereitet sind“, erläutert Handrick. Einen kritischen Blick sollten Onlinehändler auch nochmal auf ihr Impressum und die dortigen, rechtlich notwendigen Angaben werfen. Hier kommt das Fernabsatzrecht mit seinen umfangreichen Informationspflichten zum Tragen.
Die IHK Pfalz berät ihre Mitgliedsunternehmen zu allen Themen rund um Einzel- bzw. Online-Handel.
Weitere Informationen auf www.pfalz.ihk24.de, Nr. 4915378. Fragen zum Weihnachtsgeschäft beantwortet Malin Handrick, Tel. 0621 5904-1520, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!