Die Corona-Pandemie stellt das gesamte gesellschaftliche Leben vor ungeahnte, in dieser Form nie dagewesene Herausforderungen. Die Landesregierung handelt in enger Abstimmung mit der Bundesregierung, den anderen Ländern und den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –trägern, besonnen und entschlossen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz 890 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle und leider mittlerweile auch zwei Todesfälle.

Verschärfung der Maßnahmen nach Nichteinhaltung der freiwilligen Vorgaben
Zur Eindämmung der Pandemie hat der rheinland-pfälzische Ministerrat heute weitere weitreichende Maßnahmen beschlossen. „Wir haben schon weitreichende Eingriffe beschlossen und danken allen, die sich vorbildlich daran halten. Wir haben aber auch wahrgenommen, dass sich manche Menschen leider nicht an das Gebot halten, zueinander auf Abstand zu gehen. Im Gegenteil versammeln sich mancherorts vermehrt Gruppen oder verbringen ihre Freizeit. Dieser Eindruck wird durch Schilderungen aus den Kommunen verstärkt. Daher haben wir beschlossen, dass ab heute um Mitternacht ein öffentliches Versammlungsverbot gilt. Personengruppen von mit mehr als 5 Personen sind untersagt. Außerdem hat der Ministerrat in der Rechtsverordnung festgelegt, dass folgende Einrichtungen ab heute um Mitternacht schließen müssen:

1. Restaurants, Speisegaststätten, Mensen, Kantinen, Cafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
2. Eisdielen, Eiscafés, Internetcafés und ähnliche Einrichtungen (jeweils Innen- und Außengastronomie),
3. Thermen, Solarien, Wellnessanlagen und ähnliche Einrichtungen,
4. Fahrschulen (einschließlich Fahrschulprüfungen in Räumlichkeiten des TÜV) und ähnliche Einrichtungen,
5. Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen,
6. Sportboothäfen und ähnliche Einrichtungen.

Weiterhin zulässig bleibt der Verkauf zur Mitnahme und der Lieferservice durch Restaurants, Gaststätten und Cafés. Ein Verzehr vor Ort ist auch in solchen Einrichtungen ausgeschlossen, die nicht von der Schließung betroffen sind.
Zur Absicherung einer einheitlichen Handhabe im Land können ab sofort Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte nur im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erlassen werden.

Strikte Regeln für den Pendelverkehr an der französischen Grenze
Die Landesregierung hat heute eine Verordnung erlassen, die den Pendlerverkehr zwischen Deutschland und der französischen Grenze weiter reglementiert. „Nachdem wir beobachten mussten, dass es zu starken Verkehrsströmen aus der französischen Risikoregion Grand Est insbesondere in die Süd-Pfalzgekommen ist, haben wir Maßnahmen zur Begrenzung getroffen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing und Umweltministerin Ulrike Höfken. Beschäftigte und Berufspendler aus RKI Risikogebieten, wie zum Beispiel Grand Est haben zwar weiterhin die Möglichkeit, ihrer Berufstätigkeit in Rheinland-Pfalz nachzugehen. Sie müssen sich aber unmittelbar zum Arbeitsort oder zum Wohnort begeben. Sie dürfen diese Fahrten weder zum Einkaufen noch zu Freizeitzwecken unterbrechen oder diese aus diesen Grünen unternehmen. Diese Verordnung tritt unmittelbar in Kraft. Werden Menschen aus RKI Risikogebieten trotzdem in Rheinland-Pfalz angetroffen, können ab Montag, den 22. März 2020, Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
„Diese Verordnung ist notwendig, um eine zu schnelle Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Rheinland-Pfalz zu verhindern. Insbesondere durch die hohe Infektions- und Todesrate in der rheinland-pfälzischen Nachbarregion Grand Est in Frankreich besteht die Gefahr einer zunehmend schnellen Ausbreitung des Virus“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Verordnung sei ein milderes Mittel zu einer allgemeinen Grenzschließung oder einem vollständigen Aufenthalts- bzw. Einreiseverbot.
Der freie Warenverkehr soll so zudem gesichert werden. Andernfalls müssten Menschen, die aus RKI-Risikogebieten kommen, insbesondere Fernfahrer, in Quarantäne genommen werden. Die Verordnung ist demnach auch notwendig, um die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur zu gewährleisten, so Dreyer, Wissing und Höfken.

Reisebeschränkungen
Ab sofort sind Fahrten und Reisen aus den vom Robert-Koch-Institut für COVID-19 erklärten internationalen Risikogebieten nach Rheinland-Pfalz untersagt. Außerdem ist der Transit aus diesen Risikogebieten durch das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz mit Ausnahme der Fahrten zum Ort einer Beschäftigung oder zum Wohnsitz verboten. Eine entsprechende Verordnung hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie heute erlassen. Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungsort sei eine ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der Bundespolizei mitzuführen, zudem seien bei Fahrten mit einem Fahrzeug die Pendlerbescheinigungen gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen. Diese Bescheinigungen können auf den Seiten der Bundespolizei unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/pendlerbescheinigung_down.html heruntergeladen werden.

Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft
„Die Corona-Krise hat enorme Auswirkungen auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft, insbesondere die kleinen Unternehmen und die Solo-Selbstständigen sind bereits jetzt spürbar getroffen. Ich habe mich schon frühzeitig für eine gesamtstaatliche, eine gemeinsame Lösung eingesetzt. Daher begrüße ich das Soforthilfeprogramm des Bundes für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige ausdrücklich. Corona ist ein mindestens nationales, wenn nicht globales Problem und so muss die Antwort auch auf nationaler Ebene erfolgen. Wir werden den Bund bei der Umsetzung des Programms unterstützen. Gleichzeitig bin ich mit allen Akteuren im Gespräch, um einen eventuell bestehenden weiteren Bedarf an Hilfsangeboten zu identifizieren und darauf zu reagieren“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
Der Minister rief alle Unternehmen dazu auf, bestehende Angebote zu nutzen. „Nutzen Sie das Kurzarbeitergeld. Sprechen sie mit ihrem Finanzamt. Suchen sie den Kontakt zu ihrer Hausbank, die eine Schlüsselrolle spielt für die Bürgschafts- und Darlehensprogramme der Landesregierung“, sagte Wissing. Allerdings muss allen klar sein, dass die Politik nur die Auswirkungen der Verbreitung des Corona-Virus bekämpfen kann, um die Verbreitung des Virus an und für sich einzudämmen, sind wir hingegen alle gefordert.

Sicherheit im Lebensmittelhandel
Mit Blick auf den Lebensmitteleinzelhandel betonte Ernährungsministerin Höfken: „Die Gesundheitsministerin und ich haben uns mit einem Schreiben unter anderem an den Einzelhandel gewandt, um auf die besondere Bedeutung der verpflichtenden Einhaltung von Hygieneregeln und -maßnahmen hinzuweisen. Ich möchte besonders die Bedeutung des Lebensmitteleinzelhandels bei der Versorgung der Bevölkerung unterstreichen. Der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel ist in dieser Krise systemrelevant, da diese tagtäglich in den Geschäften für die Sicherstellung der Versorgung der Menschen in unserem Land arbeiten. Deshalb haben wir gemeinsam nochmal eine Handreichung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen auf unserer Homepage veröffentlicht, um die Ausbreitungsdynamik zu unterbrechen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch die Kundinnen und Kunden in den Geschäften bestmöglich zu schützen. Dazu gehört zum Beispiel das Einhalten von Abstandsregeln beim Lebensmitteleinkauf."

Ehrenamt ist in der Krise wichtig und erhält Unterstützung
In dieser schwierigen Situation mache es Mut, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz sich gegenseitig helfen und unterstützen. Vielen Bürgern und Bürgerinnen sei es nicht egal, wie Ältere, Kranke oder Menschen in Quarantäne mit dem Nötigsten versorgt werden oder ob sie an Einsamkeit und fehlenden sozialen Kontakten leiden. Neben den bestehenden sozialstaatlichen Hilfestrukturen und den Angeboten der Kommunen sei ihr Engagement wichtig, um in Zeiten von „social distancing“ soziale Kälte zu vermeiden.
“Ich bin sehr froh darüber, dass überall im Land nachbarschaftliche Hilfsdienste wie Einkaufshilfen, Online-Leseangebote oder Sorgentelefone von ehrenamtlich Engagierten ins Leben gerufen worden. Sie wollen wir schnell und unbürokratisch unterstützen. Ich habe deshalb ein neues Förderprogramm initiiert, aus dem ab sofort entstehende Auslagen und Aufwände erstattet werden. Die Projektförderung erfolgt einmalig in Höhe von bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedoch 500 Euro. Damit stehen zusätzlich zu den bisherigen Mitteln rund eine halbe Million Euro für die Engagementförderung in der Corona-Pandemie zur Verfügung“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
In den kommenden Wochen und Monaten würden solche Nachbarschaftshilfen und ehrenamtlichen Initiativen weiter an Bedeutung gewinnen. Dafür brauche es gute Rahmenbedingungen, gebündelte Informationen, unkomplizierte Zugänge zu bestehenden Netzwerken sowie nicht zuletzt auch neue, unbürokratische Förderangebote. „Für alle in der Corona-Krise ehrenamtlich Engagierten haben wir für die Praxis wichtige Informationen, die Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner zusammengestellt. Diese Übersicht werden wir kontinuierlich fortschreiben.

Angekündigter Nachtragshaushalt bereits kommende Woche im Kabinett
Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird bereits in der Kabinettssitzung am kommenden Dienstag, 24. März, den Nachtragshaushalt beraten.
„Der Nachtragshaushalt dient dazu, finanziell auf die aktuelle Situation vorbereitet zu sein. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle. Angesichts der Dynamik der Situation wird der Nachtragshaushalt den aktuellen Bedarfen angepasst“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Finanzministerin Doris Ahnen.
Im Anschluss an die Kabinettssitzung am Dienstag werden die Ministerpräsidentin und die Finanzministerin über die Einzelheiten des Nachtrags informieren. Die Landesregierung hat die Bitte an den rheinland-pfälzischen Landtag herangetragen, im Anschluss an den Kabinettsbeschluss ein beschleunigtes Verfahren zu ermöglichen.

Pressekonferenzen nur noch online
Die Ministerpräsidentin wird ab sofort und bis auf weiteres zum eigenen Schutz und dem Schutz der Medienvertreterinnen und -vertreter Pressekonferenzen streamen und Fragen über Telefon und Kurznachrichten entgegennehmen. Die Ministerpräsidentin wird zudem aus Vorsichtsgründen weitere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, da sie möglicherweise mittelbaren Kontakt mit einer infizierten Person hatte. Aus diesem Grund greifen die Handlungsanweisungen zum Umgang mit Schlüsselpersonal. Daher sollen ab sofort Menschen, die in näheren Kontakt zu ihr treten, Mundschutz tragen. Diese Maßnahmen dienen allein dem Schutz der Bevölkerung, die Ansteckungsgefahr zu minimieren und so die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen.

Appell an die Bevölkerung
„Wir appellieren eindrücklich an die Menschen in Rheinland-Pfalz. Nehmen Sie Rücksicht, sie kann Leben retten. Halten Sie Abstand und bleiben Sie daheim. Gehen Sie nur weg, wenn es unbedingt notwendig ist. Wenn alle vernünftig sind und sich an die Maßgabe halten, Menschenansammlungen zu meiden, dann können wir gemeinsam erreichen, dass sich die Ausbreitung des Virus verlangsamt. Es bleibt wichtig, dass jeder seinen Beitrag dazu leistet“, so die Ministerpräsidentin
Die Übersicht und alle weitere Informationen finden Sie unter www.corona.rlp.de.