Ab kommenden Montag, 27. April 2020 gilt in Rheinland-Pfalz die Verpflichtung, beim Einkaufen in allen Supermärkten und Verkaufsstellen des Einzelhandels, beim Einkaufen auf dem Wochenmarkt und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Nach Auskunft der Deutschen Bank gegenüber dem SWR gilt das auch bei Banken und Sparkassen.
Die Verpflichtung gilt für Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Besucher*innen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Ausnahmen bestehen ebenso für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Geschäften, wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen, beispielsweise ein sogenannter Spuckschutz, vorhanden sind.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Maskenpflicht:

Müssen auch Verkäufer oder Lieferanten Masken tragen?
Nein, bislang nicht. Angestellte in Geschäften müssen nur dann eine Maske tragen, wenn der Schutz nicht anders gewährleistet werden kann, zum Beispiel durch eine Plexiglasscheibe. Für alle Formen von Lieferdiensten gibt es noch keine Maskenpflicht.

Wird die Maskenpflicht kontrolliert?
Unangekündigte Kontrollen durch die Kommunalen Vollzugsdienste sollen erfolgen. Wer keine Maske trägt, kann verwarnt werden. In nächster Instanz ist auch ein Bußgeld möglich. Wie hoch das ausfällt, steht noch nicht fest.

Wo bekomme ich eine Maske?
Masken sind im Einzelhandel, in Apotheken und Drogerien erhältlich.

Wie trage, wasche und entsorge ich meine Maske richtig?
Die Masken sollten nur mit frisch gewaschenen oder desinfizierten Händen angefasst, die Innenseite nicht berührt werden. Nach dem Absetzen einer Maske sollte diese trocken an der Luft aufbewahrt und zwischengelagert werden. Besonders die Innenseite und andere Oberflächen dürfen nicht kontaminiert werden. Ist eine Maske durchfeuchtet, hat sie keinerlei Wirkung mehr und muss entsorgt bzw. bei mindestens 60° C in der Waschmaschine mit Vollwaschmittel gewaschen und anschließend getrocknet werden.

Bietet eine Maske ausreichenden Schutz vor einer Corona-Infektion?
Eine Maske kann – je nach Material – Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder einer feuchten Aussprache entstehen, zurückhalten. Dadurch schützt sie vor allem die Mitmenschen davor, sich bei einem erkrankten Maskenträger anzustecken.
Dass eine Maske im Alltag das Risiko einer Ansteckung vermindert, ist nicht bewiesen. Hilfreich ist die Maske aber in jedem Fall als physische Barriere, die verhindert, dass man sich ins Gesicht fasst. Nachweislichen Schutz vor Infektionen bieten dagegen:
• eine sehr gute Händehygiene durch häufiges, sorgfältiges Waschen
• Husten und Niesen in die Ellenbeuge oder ein Papiertaschentuch, das anschließend direkt entsorgt wird
• Vermeidung von Berührungen des Gesichtes und der Augen
• Abstand halten