Am Donnerstag, 4. Juni 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung (9. CoBeLVO) erlassen, die die bereits in einer Pressemeldung angekündigten Lockerungen in eine Rechtsverordnung umsetzt. Diese ersetzt die Achte Corona-Bekämpfungsverordnung und gilt ab Mittwoch, 10. Juni 2020. Sie tritt mit Ablauf des 23. Juni 2020 außer Kraft.

"Die kommende Woche in Kraft tretenden Lockerungen sind ein Erfolg, den wir der bisher stringenten Durchsetzung der Abstands- und Hygienemaßnahmen zu verdanken haben. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir uns aufgrund der guten Entwicklung der Infektionszahlen, nicht in falscher Sicherheit wiegen“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. "Wir müssen achtsam bleiben, um den hart erarbeiteten Erfolg, der nach wie vor sehr fragil ist, nicht zu gefährden“, so die Stadtchefin weiter.
Im Zuge der neuen Rechtsverordnung werden die kontaktbeschränkenden Maßnahmen gelockert. Demnach ist es ab dem 10. Juni 2020 erlaubt, dass sich im öffentlichen Raum bis zu zehn Personen, unabhängig von der Anzahl der Hausstände, oder mehr als zehn Personen aus zwei Hausständen zusammenfinden. Darüber hinaus sind Veranstaltungen im Innenbereich wieder mit bis zu 75 Personen möglich, im Außenbereich mit bis zu 250 Personen. Ermöglicht wird außerdem die Öffnung von Hallenbädern, Saunen und Wellnessangeboten, Messen, Freizeitparks und Bordellen. Auch Chor- und Orchesterproben können wieder stattfinden. Weiterhin können die Innenanlagen von Zoos und Tierparks geöffnet werden und Zirkusse und Spezialmärkte dürfen wieder im Innenbereich stattfinden. Auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen wird die Benutzung von gemeinschaftlichen Sanitäreinrichtungen ermöglicht.
Bus- und Schiffsreisen können, anders als zunächst geplant, ebenfalls bereits ab 10. Juni 2020 wieder durchgeführt werden.
Außerdem entfällt die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen während des Sitzens in Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen sowie die Reservierungspflicht in der Gastronomie.
Für alle Bereiche gelten dabei strenge und spezifische Schutzmaßnahmen sowie die allgemein bekannten Abstands- und Hygieneregeln, die zwingend einzuhalten sind. Das Land Rheinland-Pfalz hat die für die verschiedenen Bereiche geltenden Hygienekonzepte ergänzt und unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ veröffentlicht.
Über Eröffnungstermine des Bademaxx sowie der Seen und Badegewässer auf Speyerer Gemarkung werden die Stadtwerke und die Stadtverwaltung Speyer gesondert informieren.
Die Landesverordnung kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter "Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.