Das Land Rheinland-Pfalz hat aufgrund der konstant niedrigen Infektionszahlen am Dienstag, 14. Juli 2020, die zweite Landesverordnung zur Änderung der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung (10. CoBeLVO) erlassen. Durch die Änderungsverordnung, die ab dem 15. Juli 2020 gilt, werden weitere Lockerungen im Bereich der Gastronomie und des Breitensports möglich.
Zudem werden die Kitas ab August wieder in den Regelbetrieb zurückkehren. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler freut sich über die gemachten Fortschritte, betont aber auch: „Die weiteren Lockerungen sind das Ergebnis von viel Disziplin und gegenseitiger Rücksichtnahme. Das Coronavirus ist noch lange nicht besiegt und wir dürfen bei unseren Schritten zurück in ein Leben mit dem Virus nicht nachlässig und unvorsichtig werden. Sonst werden die gemeinsamen Anstrengungen über kurz oder lang umsonst gewesen sein.“
Gemäß der zweiten Landesverordnung zur Änderung der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung ergeben sich ab Mittwoch, 15. Juli 2020, folgende neue Regelungen:
• Sport: Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig (dies gilt auch für den Kontaktsport). Dabei gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
• Gastronomie: Die bisherige Begrenzung der „Sperrzeiten“ von 5:00 Uhr bis 24.00 Uhr entfällt. Der Thekenbetrieb und der Aufenthalt von Gästen an der Theke sind unter Beachtung der geltenden Abstands- und Kontakterfassungsregelungen erlaubt.
• Kita: Ab August werden die Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft zum Regelbetrieb übergehen. Der Übergang vom gegenwärtigen eingeschränkten Betreuungsangebot in den Regelbetrieb kann bereits ab Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgen. In Speyer werden die Kitas nach den Sommerferien ab dem 17. August 2020 in den Regelbetrieb zurückkehren. Die Rückkehr zum Regelbetrieb ist maßgeblich vom Infektionsgeschehen allgemein und in der jeweiligen Kita abhängig.
Die geltenden Abstands- und Hygienerichtlinien sind weiterhin einzuhalten. Wo vorgeschrieben, sind außerdem Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und die Kontaktdaten zu erfassen. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vorzugsweise im Freien abgehalten werden. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber) sollen möglichst zu Hause bleiben und sich weder im öffentlichen Raum bewegen noch ohne telefonische Voranmeldung in eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus gehen. Auch die freiwillige Nutzung der Corona-Warn-App wird empfohlen, um im Ansteckungsfall oder bei einem Kontakt mit einer infizierten Person die Kontaktdaten schneller ermitteln zu können und die Infektionsketten zu unterbrechen.
Die einzuhaltenden spezifischen Hygienekonzepte für die einzelnen Bereiche können nach wie vor auf der Website des Landes Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ nachgelesen werden. Die konsolidierte zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung, die bis zum 31. August 2020 gilt, ist im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ zu finden.