Im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) wurde die Einführung eines neuen Job-Tickets-Modell beschlossen, das es noch mehr Arbeitnehmer ermöglicht, kostengünstig und vor allem umweltverträglich die individuellen und flexiblen Möglichkeiten des ÖPNV-Angebotes im VRN Verbundgebiet zu nutzen.
Zudem werden bei dem nutzerorientierten Angebot die Arbeitgeber finanziell entlastet, die bei diesem neuen Modell nur noch für die tatsächlichen Nutzer des VRN-Job-Tickets einen Grundbeitrag zahlen müssen.
Galt bisher, dass Firmen für alle Beschäftigten den zu entrichtenden Grundbeitrag im Rahmen der Job-Ticket Vereinbarung zu zahlen haben, besteht nun zusätzlich die Möglichkeit, den Grundbeitrag lediglich auf die Mitarbeiter anzurechnen, die das VRN-Job-Ticket tatsächlich erwerben. Dieses Modell ist vor allem für Firmen mit einer niedrigeren ÖPNV-Nutzerquote von weniger als 23 Prozent interessant. Der vom Arbeitgeber zu zahlende Grundbeitrag ergibt sich dann bei dem neuen Job-Ticket Modell aus der Differenz des monatlichen Abo-Preises zwischen dem Job-Ticket in Höhe von monatlich 45,20 Euro (Tarif 1/2020) und dem Rhein-Neckar-Ticket in Höhe von monatlich 89,90 Euro (Tarif 1/2020). Vom Unternehmen wäre dann monatlich 44,70 Euro als Grundbeitrag für jeden Mitarbeiter mit einem Job-Ticket zu zahlen. Das neue Job-Ticket Modell gilt in Betrieben ab 10 Mitarbeiter und einer Mindestabnahme von zwei Job-Tickets.
Das neue nutzerorientierte Job-Ticket-Modell soll das bestehende mitarbeiterorientierte Angebot nicht ablösen. Hier gilt weiterhin eine Grundbeitragsfinanzierung für alle Mitarbeiter und ist nach wie vor für Firmen mit einer ÖPNV-Nutzerquote über 23 Prozent der Beschäftigten interessant.
Weitere Informationen zum verbundweit gültigen VRN-Job-Ticket mit attraktiven Mitnahmemöglichkeiten sowie Hinweise für Arbeitgeber zur Job-Ticket-Vereinbarung stehen auf der VRN-Homepage unter https://www.vrn.de/tickets/ticketuebersicht/job-tickets/job-ticket/index.html#info (Foto: VRN)