Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass bei Urlaubsreisen grundsätzlich das Risiko einer Ansteckung besteht und somit anschließende Quarantänemaßnahmen greifen können. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen.
Danach sind Personen, die aus einer Risikoregion nach Rheinland-Pfalz einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden und in eine 14-tägige häusliche Absonderung zu begeben.
Welche Gebiete als Risikogebiete eingestuft werden, sind auf folgendem Link einzusehen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Die Quarantäne- und Meldepflicht gilt nicht für Personen auf der Durchreise.
Die Quarantäne- und Meldepflicht kann zudem entfallen, wenn Menschen aus einem Risikogebiet einen negativen Corona-Test vorlegen können, der bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion und keine Symptome vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein und muss in Deutsch oder Englisch vorgelegt werden. Dieser Test soll zur Prüfung an folgenden Link gesendet werden:
https://bks-portal.rlp.de/organisation/landkreis-rhein-pfalz-kreis/formulare/formular-reiser%C3%BCckkehr
Bis zur Freigabe des geprüften Tests muss die Quarantäne eingehalten werden.
Personen, die aus einem Risikogebiet kommen und kein ärztliches Zeugnis vorlegen können, müssen einen entsprechenden Test vornehmen. Bei der bis zum Testergebnis bestehenden Quarantänepflicht sind sämtliche Vorsichtsmaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf allen Wegen, telefonische Information der Arztpraxis zur Terminierung des Tests, keine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, einzuhalten. Das Testergebnis und das ärztliche Zeugnis sind zusammen mit den persönlichen Daten an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden. Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses und der Freigabe der zuständigen Behörde muss die häusliche Absonderung eingehalten werden.
Sollten binnen 14 Tagen nach Einreise Symptome auftreten, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, ist trotz negativen Testergebnisses unverzüglich der Hausarzt/ die Hausärztin zu kontaktieren oder dies mit dem Gesundheitsamt zu besprechen.
Informationen zu den aktuellen Quarantäneregeln des Landes Rheinland-Pfalz und FAQs sind unter https://corona.rlp.de/de/themen/quarantaeneregeln/ zu finden.
Weitere Informationen unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Coronavirus.