Am 14. September 2019 treten neue Regelungen der EU-Zahlungsdienstrichtlinie, kurz PSD2 (Payment Service Directive 2) in Kraft. Sie sollen die Sicherheit bei Onlinezahlungen verbessern. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz ruft betroffene Unternehmen – insbesondere Online-Händler – zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen auf. Um den neuen Standard gewährleisten zu können, muss sich der Onlinehandel jedoch entsprechend vorbereiten.

Grundsätzlich sind Banken und Zahlungsdienstleister in der Pflicht, spätestens bis zum Stichtag im September praktikable und gesetzeskonforme Lösungen zu entwickeln und gemeinsam mit den Händlern zu implementieren. Malin Handrick, Handelsreferentin bei der IHK Pfalz: "Online-Händler sollten sich dringend mit ihrer Bank oder ihrem Zahlungsdienstleister in Verbindung setzen, um die technischen Voraussetzungen bis zum Stichtag zu schaffen."
In den ersten Wochen nach Inkrafttreten der PSD2-Richtlinie besteht das Risiko, dass Kunden aufgrund des komplexeren Bezahlvorgangs vermehrt Käufe während des Bezahlvorgangs abbrechen. Handrick: "Deshalb ist es wichtig, dass E-Commerce-Unternehmer sich auf Fragen und Beschwerden zu diesem Thema vorbereiten." Im Onlineshop selbst sollten Kunden darüber informiert werden, warum die Abwicklung bei einigen Zahlungsvarianten komplizierter, damit aber auch sicherer, geworden ist.
Ab dem 14. September gilt bei Online-Zahlungen die "starke Kundenauthentifizierung", die auch als Zwei-Faktor-Authentifizierung bezeichnet wird. Dabei müssen Endkunden, die online bezahlen möchten, künftig grundsätzlich anhand von jeweils zwei Elementen aus den Kategorien Wissen, Besitz oder Biometrie nachweisen, dass sie dazu berechtigt sind, diese Zahlung zu tätigen. Es reicht dann nicht mehr aus, im Onlineshop Kreditkartennummer, Ablaufdatum und Prüfziffern anzugeben.
Händler, die ihre Produkte online vertreiben, können dies auch als Chance nutzen, die für sie sinnvollste Zahlungsvariante besonders hervorzuheben. Egal, welche der verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten genutzt werden, Online-Händler sollten sich in den nächsten Tagen und Wochen intensiv mit der neuen Richtlinie befassen.
Erste Informationen zur neuen PSD2-Richtlinie finden betroffene Händler unter anderem auf MailScanner hat einen möglichen Täuschungsversuch durch "www.pfalz.ihk24.de" festgestellt. www.pfalz.ihk24.de, Nr. 4500372.