Nachdem nun auch im Rhein-Pfalz-Kreis die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner seit drei Tagen über 35 liegt, treten auf Grund der Bestimmungen in der 25. CoBeLVO automatisch Einschränkungen in Kraft. Diese betreffen im Wesentlichen eine Testpflicht für Angebote im Innenbereich sowie eine Reduzierung der maximalen Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die 25. CoBeLVO nach § 1 Abs. 9 die Vorlage eines Nachweises (Impfnachweis, qualifizierte Genesenenbescheinigung, Test) für erforderlich hält. Eine bloße Erklärung reicht daher nicht aus. Außerdem gilt für Schulen im Rhein-Pfalz-Kreis die Maskenpflicht im Unterricht, der ab nächste Woche nach den Sommerferien wieder beginnt.
Auf der Homepage der Kreisverwaltung sind die ab Donnerstag (26. August 2021, 0 Uhr) geltenden erweiterten Regelungen in einer Übersicht zusammengefasst (https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Coronavirus/ ).