Von Klaus Stein
Der Frust ist groß beim Kulturverein Dudenhofen. Die Verantwortlichen um den Vorsitzenden Wilhelm Kannegießer und den künstlerischen Leiter Karlheinz Osche hatten ein anspruchsvolles Herbstprogramm zusammengestellt, Flyer gedruckt und schon Plakate geklebt. Sie hatten sich darauf verlassen, dass aufgrund der aktuell gültigen Corona-Bestimmungen Veranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 150 Personen möglich sind.

Es gibt sogar ein Hygienekonzept. Jetzt mussten sie alle Veranstaltungen absagen, denn die Gemeinde hält sich bedeckt, was die Nutzung der Festhalle und des Bürgerhauses anbelangt, den Spielorten des Vereins.
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So hat Ortsbürgermeister Jürgen Hook eine Entscheidung über die Hallennutzung auf den 16. September vertagt. Am 24 September war eine Kabarettveranstaltung mit Alfred Mittermeier in der Festhalle geplant - abgesagt, wie die anderen Veranstaltungen dort mit Ray Wilson und "Atomic Rooster". Ebenfalls auf der Kippe steht der Auftritt von "Living Free" am 9. Oktober im Bürgerhaus. "Wir haben lediglich mit 40 Gästen geplant, um zumindest eine Veranstaltung zu retten", so Osche.
"Wir können es nicht nachvollziehen können, dass eine solche Veranstaltung in Dudenhofen nicht möglich ist, obwohl sie mit den Corona-Bestimmungen vereinbar ist", so Kannegießer und Osche.
Ortsbürgermeister Hook hatte noch im August die Verantwortung für die Hallenvergabe beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde gesehen: "Die Entscheidung die Bürgerhäuser zur Zeit nicht für Veranstaltungen zu vermieten, ist keine Entscheidung des Ordnungsamtes. Dies war eine Entscheidung der Ortsbürgermeister als Eigentümervertreter der Einrichtungen", antwortete die zuständige Sachbearbeiterin Simone Brill im Auftrag von Verbandsbürgermeister Manfred Scharfenberger auf Nachfrage von speyer-info. "Einige Einrichtungen wie z.B. die Festhalle in Dudenhofen werden coronabedingt anderweitig benötigt (z.B. für die schulische Zwecke). Solange die neue Corona-Bekämpfungsverordnung mit gegebenenfalls neuen Regelungen für Privatveranstaltungen noch nicht bekannt ist, macht ein jetziges Öffnen jedoch auch wenig Sinn. Mit Inkrafttreten der neuen Bekämpfungsverordnung zum 16.09.2020 werden die Bürgermeister erneut über die Vergabe der Bürgerhäuser entscheiden", so Brill weiter.
Für den Kulturverein ist das mit Sicherheit zu spät, denn man braucht einige Wochen Vorlauf.
Die Kulturschaffenden leiden extrem unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie, denn Auftritte vor Publikum seien über Monate nicht möglich gewesen. Viele Künstler*innenseien sind auf die Einnahmen aus Veranstaltungen angewiesen, wie sie der Kulturverein organisiere, weiß Osche, ein Kenner der Szene.