Ab sofort können sich Einzelpersonen, Gruppen und Vereine schriftlich um die Förderung von Projekten aus dem Verfügungsfonds der Sozialen Stadt bewerben. Der Fonds dient der Finanzierung kleinteiliger Maßnahmen, Aktionen und Projekte, die zielgerichtete Effekte in den beiden Gebieten der „Sozialen Stadt“ in Speyer haben und sich an den grundsätzlichen Zielen und Handlungsansätzen des „Integrierten Entwicklungskonzepts“ (IEK) der Sozialen Stadt orientieren.

Das können Projekte sein, die beispielsweise den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken, wie z.B. gemeinschaftliches Gärtnern, oder integrationsfördernd sind.
Nähere Informationen, wie Ausschreibungstext und Anträge, erhalten Interessierte direkt in den beiden Quartiersbüros am Berliner Platz und in der Windthorststraße 18 (ehemalige Sparkasse). Dort können die Anträge auch wieder eingereicht werden.
Für die beiden Gebiete wird jeweils eine Summe von 10.000 € bereitgestellt, wobei der Zuschuss pro Maßnahme im Regelfall 5.000 € nicht übersteigen sollte. Antragsfrist ist der 31. März 2020. Danach entscheiden die Kernarbeitsgruppen „Soziale Stadt“ über alle gültig eingegangenen Anträge. Spätestens zwei Monate nach erfolgter Zusage soll mit den Maßnahmen begonnen werden, die bis zum 30. November des laufenden Jahres abgerechnet sein müssen. Die Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich nach Abschluss der Projekte bzw. spätestens zum 31.12.2020.