Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen erlässt die Stadt Speyer eine überarbeitete Allgemeinverfügung, die das Betreten öffentlicher Orte untersagt. Die neuen Regelungen gelten ab Samstag, 21. März 2020. Wichtig ist, dass es nicht um eine generelle Ausgangssperre handelt!
Das Betreten öffentlicher Orte wie Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen ist zwar grundsätzlich untersagt, allerdings gibt es Ausnahmeregelungen. Das Haus oder die Wohnung sollte nur noch verlassen werden, um zur Arbeit zu kommen inkl. der Unterbringung von Kindern, zum Arzt zu gehen oder Lebensmittel einzukaufen. Weiterhin im Freien aufhalten darf sich außerdem, wer alleine, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, zum Beispiel spazieren oder joggen geht oder ein Haustier ausführt. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m zwischen den Personen untereinander zu achten.
„Leider haben die Erfahrungen der letzten Tage gezeigt, dass dieser Schritt erforderlich ist, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die sich die Entscheidung nicht leicht gemacht hat. „Uns allen fällt „Social Distancing“ schwer, aber leider ist es in unserer aktuellen Situation die einzig wirksame Gegenmaßnahme“.
Darüber hinaus werden mit separater Verfügung ab dem morgigen Samstag alle Restaurants und Gaststätten im Stadtgebiet geschlossen. Weiterhin erlaubt bleiben nur Liefer- und Abholservices unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
Um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Bestimmungen in ausreichendem Maße überprüft werden können, hat die Stadtspitze entschieden, den Kommunalen Vollzugsdienst personell aufzustocken. Die Vollzugsbeamten erhalten Unterstützung durch die Kollegen aus dem Bereich Straßenverkehr.
Die Allgemeinverfügungen werden im Laufe des Tages auf www.speyer.de/corona eingestellt.