Die Schul- und Kitaschließung stellt viele Eltern vor große Herausforderungen. Daher wird auch in Speyer für systemrelevanten Berufsgruppen und Alleinerziehende ohne anderweitige Betreuungsmöglichkeiten eine Notbetreuung in Kitas und Schulen bereitgestellt.

Eltern, die davon keinen Gebrauch machen können und wegen Schul- oder Kitaschließung nicht zur Arbeit können, sollen, so ein Beschluss des Bundestages vom 25. März 2020, durch eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetz gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Diese Regelung soll Ende März in Kraft treten.
„Viele Familien sind zurzeit mit großen Herausforderungen konfrontiert. Sie betreuen ihre Kinder zuhause, lernen mit ihnen, kochen und sorgen für Beschäftigung. Darüber hinaus sind nicht wenige von Kurzarbeit, Verdienstausfällen und - in letzter Konsequenz - existentiellen Sorgen betroffen. Es ist aus meiner Sicht daher wichtig und richtig, dass der Bund hier tätig wird und für finanzielle Entlastung sorgt“, so Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.
Eltern erhalten nach der Neuregelung eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
Voraussetzung dafür ist:
• dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
• das Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.
Weiterhin wurde vom Bundestag eine befristete Neuregelung bei der Berechnungsgrundlage des Kinderzuschlags getroffen. Familien mit kleinen Einkommen haben die Möglichkeit einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro zu erhalten.
Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Damit auch Familien vom KiZ profitieren können, die aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen müssen, plant die Bundesregierung einen Notfall-KiZ:
Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Familien, die bereits im März erhebliche Verdienstausfälle hatten, können daher ab dem 1. April einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.
Ob Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, kann mithilfe des KiZ-Lotsen (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse) der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) geprüft werden. Die Beantragung ist digital hier möglich: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start