Die Stadt Speyer ahndet zwei Ordnungswidrigkeiten im Sinne der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Gegen zwei Cafébesitzer in der Innenstadt soll ein Bußgeld in Höhe von 4.000 € verhängt werden, nachdem der Kommunale Vollzugsdienst am gestrigen Sonntag, 5. April 2020, im Rahmen seiner regelmäßigen Kontrolle festgestellt hat, dass Eis im Straßenverkauf angeboten wurde.
Zum Zeitpunkt des Eintreffens der Vollzugsbeamt*innen hatten sich schon lange Warteschlangen gebildet. Es ist beabsichtigt, den im Bußgeldkatalog eingeräumten Festsetzungsspielraum bei Verstößen gegen die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung voll auszuschöpfen.
„Ich appelliere noch einmal eindringlich an die Gastronomen und Eiscafés, aber auch an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu halten. In Zeiten von Versammlungs- und Kontaktsperre kann und darf es nicht sein, dass sich an Eisverkaufsständen unkontrolliert lange Warteschlangen bilden“, betont Oberbürgermeisterin Seiler. Insgesamt werde die Ordnungsbehörde nicht nachlassen, weiterhin intensiv zu kontrollieren und bei Verstößen Bußgelder zu verhängen. „Das sind wir auch der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung schuldig, die sich an die Maßnahmen hält und ein vorbildliches Verhalten an den Tag legt“, so die Stadtchefin weiter.
Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits am 27. März 2020 einen einheitlichen Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Landesverordnung erlassen, den die Stadt Speyer nun entsprechend anwendet. (Foto: ks Archiv)