Gemäß der gestern zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung dürfen ab kommenden Montag, 20. April 2020, Verkaufsstellen des Einzelhandels mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie KfZ- und Fahrradhändler*innen, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive unabhängig von der zur Verfügung stehenden Fläche unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen öffnen. 

Auch Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche können geöffnet werden, wenn sie ihre Verkaufsfläche durch geeignete Absperrmaßnahmen auf maximal 800 Quadratmeter verkleinern und ebenfalls die dargelegten Auflagen einhalten. In diesem Fall ist jedoch eine Kontaktaufnahme mit und eine Genehmigung durch das Ordnungsamt der Stadt Speyer erforderlich.
„Uns ist bewusst, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler schwer getroffen haben und dass sie sich alle, zur Sicherung ihrer Existenzen, eine schnelle Rückkehr zur Normalität wünschen. Gleichzeitig dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Schutz unseres Gesundheitssystems vor Überlastung nach wie vor oberste Priorität haben“, erläuter Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Sie betont weiterhin, dass die nun schrittweise eingeleiteten Lockerungen nicht zu einem Rückschlag führen dürfen und daher die Abstands- und Hygieneregelungen zwingend eingehalten werden müssen.
Um ein einheitliches Vorgehen zur gewährleisten, sind alle Einzel-, KfZ- und Fahrradhändler*innen sowie Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive aufgefordert, das unter www.speyer.de/formblatt_handel abrufbare Formblatt ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens Mittwoch, 22. April 2020 beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt Speyer einzureichen. Möglich ist das per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an 06232-14-2458.
Die Einhaltung der Auflagen wird unangekündigt durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Bei Zuwiderhandlungen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Für Rückfragen stehen das Ordnungsamt unter den genannten Kontaktdaten sowie die Wirtschaftsförderung unter Telefon 06232-14-2280 sowie per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
Informationen zu einer möglichen Öffnung von Frisörbetrieben und anderer Dienstleister*innen folgen zu gegebener Zeit.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass diese Pressemeldung und das zur Verfügung gestellte Formblatt vorbehaltlich der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gelten. Diese wird voraussichtlich am morgigen Freitag, 17. April 2020 veröffentlicht.