Mit den behutsamen Lockerungen im Kampf gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie hat sich der Speyerer Stadtvorstand auch für entsprechende Anpassungen im Bereich der standesamtlichen Trauungen und Trauerfeiern entschieden. Diese gelten ab sofort. "Gerade im Bereich des Standesamtes haben wir es mit hochemotionalen Momenten zu tun.
Brautpaare haben nicht selten monatelang ihre Hochzeit geplant und möchten den schönsten Tag im Leben gemeinsam mit ihren Angehörigen feiern. Trauergäste haben indes einen schmerzlichen Verlust erlebt, möchten Abschied nehmen und finden Trost in der Anwesenheit von Familie und Freunden. Das sind Anlässe, die sich nur schwer - oder im Bereich der Trauerfeiern gar nicht - verschieben oder nachholen lassen. Da nun in vielen Bereichen erste Lockerungen der coronabedingten Einschränkungen in Kraft getreten sind, haben wir uns im Stadtvorstand auch für neue, gelockerte Regelungen im Bereich der standesamtlichen Trauungen und Trauerfeiern entschieden und hoffen, den Brautpaaren und Trauergemeinden hiermit ein Stück Normalität zurückgeben zu können“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Im Bereich der standesamtlichen Trauungen ist Gästezahl zwar weiterhin auf den engsten Angehörigen- und Familienkreis beschränkt, allerdings dürfen gemäß der neuen Regelungen nun maximal neun Personen, inklusive Brautpaar und Standesbeamt*in, im Trausaal im Historischen Rathaus anwesend sein. Demnach darf jedes Brautpaar sechs Gäste mitbringen. Diese Zahl ergibt sich aus den räumlichen Gegebenheiten und dem einzuhaltenden Mindestabstand zwischen den Hochzeitsgästen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass aus diesem Grund auch keine Stehplätze für weitere Gäste zur Verfügung stehen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für die Hochzeitsgäste, Trauzeug*innen und Fotograf*innen verpflichtend – ausgenommen von dieser Verpflichtung ist das Brautpaar selbst, solange es zu anderen Gästen den erforderlichen Mindestabstand einhält.
Die Trauerhalle auf dem Friedhof ist ab dem heutigen Montag, 11. Mai 2020 wieder für Trauerferien mit maximal 20 Gästen geöffnet. Um den Mindestabstand einhalten zu können, stehen auch hier keine Stehplätze für weitere Gäste zur Verfügung. Die Trauergäste sind darüber hinaus verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Alle weiteren bisher gültigen Einschränkungen und Schutzmaßnahmen bleiben in Kraft und können vollumfänglich beigefügten Dokumenten entnommen werden.