Viele gute Gespräche wurden am Samstagvormittag am Stand von "Ausstehen gegen Rassismus" Gruppe Speyer geführt. Mit dieser Aktion wollte die Organisation den gezielten Falschinformationen, mit denen die Rechten versuchen, die Corona-Pandemie für ihre politischen Zwecke zu benutzen, etwas entgegensetzen. "Damit haben die Rechten im öffentlichen Raum Widerspruch erhalten", so Gruppensprecher Wolfgang Armndt.
Als Hilfreich sieht Arndt auch die Medieninformation des "Bündnis für Demokratie und Zivilvourage Speyer" vom Freitag, das wir anstehend veröffentlichen. Diese Vereinigung der Speyerer demokraten setzt sich darin mit der sogenannten "Wählergruppe Schneiser" auseinander und deren Aktion, an das Grundgesetzt zu erinnern.
Medieninformation des "Bündnis für Demokratie und Zivilvourage Speyer":
"Interessiert haben wir die Ankündigung der ›Wählergruppe Schneider‹ zur Kenntnis genommen, in der die Gruppierung um den Stadtrat Matthias Schneider mitteilt, dass sie am Samstag, den 23. Mai 2020 das Grundgesetz verteilen möchten. Nach eigenen Angaben sehen sie sich "als Teil des bundesweiten Protestes, welcher den grundgesetzwidrigen Zwangsmaßnahmen kritisch gegenübersteht." 1 Als ›Bündnis für Demokratie und Zivilcourage Speyer‹ sind wir etwas überrascht über die Tatsache, dass die ›Wählergruppe Schneider‹ das Grundgesetz für sich entdeckt hat und hegen den kühnen Wunsch, dass Herr Schneider und die Mitglieder der nach ihm benannten Wählergruppe selbiges nicht nur verteilen, sondern sich damit auch auseinandersetzen. In Artikel 2 (2) heißt es beispielsweise: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Dieses Recht gilt für alle – egal welchen Alters, welcher Religion, welcher politischen Überzeugung, welchen Geschlechts. Das bedeutet auch, dass wir uns innerhalb dieser Gesellschaft mit denen solidarisieren, die als Risikopatienten gelten, unter Vorerkrankungen leiden oder – trotz eigenem stabilen Gesundheitszustands – fürchten, andere anzustecken. Dazu benötigt es Einschränkungen, die uns leider auch in unserer persönliche Freiheit treffen. Eine Tatsache, die allen zurecht zu schaffen macht oder erschreckt und die Auswirkungen auf den Arbeitsalltag, das familiäres Umfeld, die Lebensgewohnheiten und auch auf die ?nanzielle Situation hat. Den gerade in dem eben zitierten Artikel 2 (2) des Grundgesetz heißt es weiter: "Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." Dass dies nun geschieht und wir überdies durch Artikel 11 (2) in unserem Recht auf Freizügigkeit zur Bekämpfung der Seuche eingeschränkt sind, ist für alle ein ungewohnter und besorgniserregender Zustand.
Fakt ist: Eine Pandemie wie diese hat in der Gegenwart noch niemand erlebt. Die Angst um die eigene und um die Gesundheit anderer paart sich zurecht mit der Angst um Existenz und Zukunft. Fakt ist auch: Die Maßnahmen scheinen richtig und wichtig, denn bisher sind der Bundesrepublik In?ziertenzahlen und Todesfälle wie in einigen anderen Ländern erspart geblieben. Es ist daran erkennbar, dass die Maßnahmen im Großen und Ganzen offenbar funktionieren. Auch wenn vieles daran unlogisch, ärgerlich, willkürlich oder extrem einschneidend erscheinen mag. Gerade vielleicht, weil die eigene Person niemals eine Pandemie und den einhergehenden Zustand erleben musste. Das Paradox ist: Die Wirksamkeit solcher Maßnahmen lässt sich nur schwer greifen, wenn einem der Zustand vor denen sie einen bewahren, unbekannt ist und der durch ihre Wirksamkeit nicht eintritt. Dieses Gefühl können wir nachemp?nden und es schürt selbstverständlich Ängste, die leider oftmals von Menschen ausgenutzt werden. Tatsache ist, dass Stadtrat Schneider auf seinem Blog in einem Beitrag vom 23. April 2020 die Gefahren der Pandemie klein redet. Er bezeichnet unser aller Situation als "(…) Zeiten allgemeiner Hysterie und schikanöser Verordnungshektik,(…)" und schreibt über den bisher in Speyer zu beklagenden Todesfall: "Traurig fürwahr, insbesondere für die Angehörigen und Freunde des Verstorbenen, aber für eine schlimme Seuche in den skizzierten Ausmaßen erscheint mir das etwas wenig." Zu Ende seines Beitrags fragt er seine Leser außerdem "(…) wieviele Menschen ein jeder persönlich kennt, bzw. kannte, die nachweislich an einer Corona-Infektion gestorben sind." 2 Stadtrat Matthias Schneider ignoriert in seinen Ausführungen konsequent die Gefahren von Folgeschäden im Falle einer Infektion und die Konsequenzen für Menschen, die in P?egeheimen leben oder im Gesundheitswesen arbeiten. Er schmälert die Gefährlichkeit der Pandemie mit Vergleichen zu der Grippewelle 2017/2018 und 3 scheint im allgemeinen den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung nicht nachvollziehen zu können oder zu wollen.
Stattdessen schreibt er auf seinem Blog darüber, dass seiner Auffassung nach Freiheitsrechte "dauerhaft" aufgehoben wären 4 und die Medien "gleichgeschaltet" sind.
Auch da entdeckt Mensch ein Paradox: Stadtrat Schneider ist der Auffassung, dass in diesem Land Grundrechte in Gefahr sind und kann dies trotzdem öffentlich äußern, einen Infostand dazu abhalten und noch am selben Tag der Einladung des rechtsgerichteten sogenannten ›Frauenbündnis Kandel‹ nach Jockgrim folgen, um dort auf einer Demonstration unter dem Motto "Grundrechte, Demokratie, Meinungsfreiheit" als Redner aufzutreten . Mensch 6 sollte meinen, dass die Tatsache, dass er dies – trotz noch vorhandener Maßnahmen zur Eindämmung einer Pandemie – kann, verdeutlicht, dass in diesem Land nach wie vor die im Grundgesetz verbrieften Rechte nicht außer Kraft gesetzt sind. Ebenfalls bemerkbar macht sich dieser Umstand darin, dass nach wie vor das demokratische Recht auf Mitgestaltung besteht. Der Stadtrat tagt weiterhin , es können Anträge gestellt werden und in 7 regelmäßigen Abständen ?nden Telefonkonferenzen zwischen der Oberbürgermeisterin und den Stadträt*innen statt, während denen gewählten Vertreter*innen die Möglichkeit gegeben wird zu beraten, zu hinterfragen und mitzugestalten. Gegebenheiten, die Matthias Schneider als Stadtrat bekannt sein sollten und bei denen er sich in Ausübung seines in Artikel 20 (2) des Grundgesetzes festgehaltenen Grundrechts aktiv einbringen kann. Doch den Weg der Aufklärung und des gesellschaftlichen Miteinanders scheint ihm fern. Vielmehr macht es den Eindruck, als wolle er Ängste schüren. Was die Ausübung der Meinungsfreiheit angeht, scheint Stadtrat Matthias Schneider weniger angetan davon, wenn Menschen nicht seiner Auffassung sind. In diesen Fällen spricht er nicht nur von einer Gleichschaltung der Medien, sondern bezeichnet Menschen, die seine politischen Ansichten nicht teilen, gerne als
"Linksextremisten" , "Krakeeler" , "linken Mob" , "aufziehbare 8 9 10 Zappelmarionetten" , "Welcome-Rufer" oder "Obrigkeitshörige" 11 12 13 und wird darüberhinaus sogar beleidigend . Auch über den Unmut 14 der Bürgerinnen und Bürgern aus Jockgrim bezüglich der 15 geplanten Demonstration, zu der Matthias Schneider als Redner eingeladen ist, moniert er sich in einem Post auf seiner FacebookSeite . Dabei ist der Widerstand aus Jockgrim völlig 16 17 nachvollziehbar, wenn einem die Aktivitäten des rechtsgerichteten sogenannten ›Frauenbündnis‹ in Kandel und Landau bekannt sind. Dass Matthias Schneider mit dem sogenannten ›Frauenbündnis‹ in engeren Austausch steht, weiß Mensch spätestens nach der gemeinsam durchgeführten Störaktion hier in Speyer im November 2019 zum ›Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen‹. Allgemein hat es den Anschein, dass Schneider in seiner 18 Funktion als Stadtrat weniger einen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander in dieser Stadt leisten, als vielmehr eine Politik der Spaltung betreiben will. Es ist wichtiger denn je, dass wir uns solidarisch zeigen und gemeinsam einen Beitrag leisten, dass sich das Virus nicht weiterverbreitet. Die bestehenden Maßnahmen gilt es genauso kritisch zu betrachten wie die nun einhergehenden Lockerungen. Es gilt Stellschrauben zu beobachten, Missstände aufzuzeigen, Fragen zu stellen und im Austausch mit den gewählten Vertreter*innen unser Recht auf politische und gesellschaftliche Mitgestaltung geltend zu machen. Zu Polemisieren, zu Spalten oder Angst zu schüren bringt uns nicht weiter. Stattdessen sollte Aufklärung betrieben werden. Wenn vor diesem Hintergrund die ›Wählergruppe Schneider‹ das Grundgesetz verteilt, wirkt dieser Vorgang auf uns recht kurios. Im Übrigen steht allen das Grundgesetz öffentlich zur Verfügung und alle können – und sollten – sich damit befassen.
Dazu muss Mensch einfach nur unter https://www.bundestag.de/gg nachschlagen. Text verfasst vom Orga-Team des ›Bündnis für Demokratie und Zivilcourage Speyer‹"