Seit Samstag, 1. August 2020 können sich Reiserückkehrer*innen aus Risiko- und Nicht-Risikogebieten innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise kostenlos auf SARS-CoV-2 testen lassen. Für solche, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, wird die Testung ab Samstag, 8. August 2020 verpflichtend.
Die Stadt Speyer, der DRK Kreisverband Speyer und der medizinische Fachberater der Stadt Speyer, Dr. Klaus-Peter Wresch, reaktivieren zu diesem Zweck das Abstrichzentrum in der Halle 101 für die kommenden beiden Wochen.
"In den vergangenen Wochen und Monaten haben alle Beteiligten große Anstrengungen unternommen, um Patientenströme sinnvoll zu steuern und die Praxen der niedergelassenen Ärzte zu entlasten. Um diesen Erfolg nun nicht zu konterkarieren ist die Reaktivierung des Abstrichzentrums der einzig logische Schritt für uns“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Zwischen Montag, 10. August und Freitag, 21. August 2020 können sich Reiserückkehrer*innen, die ihren Wohnsitz in Speyer oder dem südlichen Rhein-Pfalz-Kreis (Römerberg, Dudenhofen, Harthausen, Hanhofen und Böhl-Iggelheim) haben, montags, mittwochs und freitags in der Halle 101 jeweils zwischen 16 und 19 Uhr kostenlos auf SARS-CoV-2 testen lassen. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung über die Hotline des DRK ist zwingend erforderlich. Diese ist von montags bis freitags von 9 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 0 62 32 – 600 214 erreichbar.
Zum Abstrichzentrum ist ein Nachweis über den Auslandsaufenthalt mitzubringen, beispielsweise in Form einer Hotelrechnung.
Wer kann sich testen lassen?
Wer einreist und sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss nach der Testpflichtverordnung des Bundesgesundheitsministeriums auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle entweder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen oder innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise einen Test machen.
Einreisende aus Nicht-Risikogebieten, können sich freiwillig testen lassen.
Was kostet der Test?
Innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ist der Test für alle Einreisenden aus dem Ausland kostenlos.
Wer muss in Quarantäne?
Für alle Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in Rheinland-Pfalz in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Dies gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat.
Weiterhin ist unverzüglich die zuständige Behörde zu kontaktieren und auf die Quarantäneverpflichtung aufmerksam zu machen. Für Bürger*innen mit Wohnort in Speyer ist das städtische Ordnungsamt (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Telefon 06232/14-2469) die richtige Anlaufstelle. Personen mit Wohnort im Rhein-Pfalz-Kreis wenden sich an die zuständige Stelle des Landkreises.
Zu übermitteln sind folgende Daten:
• Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer
• Reisedaten
• Auskunft über das (Nicht-)Vorhandensein grippeähnlicher Symptome (welche, ab bzw. bis wann)
Die Quarantäne wird aufgehoben, wenn ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden kann.
Was gilt als Risikogebiet?
Als Risikogebiete gelten Staaten oder Regionen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 besteht.
Für Staaten und Regionen außerhalb von Deutschland erfolgt die Einstufung als Risikogebiet durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat. Veröffentlicht wird die entsprechende Auflistung durch das Robert Koch Institut unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Regionen innerhalb der Bundesrepublik gelten als Risikogebiet, solange dort laut der Veröffentlichungen des Robert Koch Instituts innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen auftreten. Der tägliche Lagebericht des Robert Koch Instituts kann hier abgerufen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html
Was tun, wenn erst später Symptome auftreten?
Treten innerhalb von 14 Tagen nach Einreise typische COVID-19-Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust) auf, muss umgehend das städtische Ordnungsamt (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Telefon 06232/14-2469) bzw. die zuständige Stelle des Landkreises informiert werden. Unklare Symptome sollten – auch wenn der Test negativ war – unverzüglich mit einem Arzt abgeklärt werden.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html