Die aktuell gültige Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz wurde in den vergangenen Tagen mehrfach geändert. Dies führte auch bei vielen Speyer*innen zu Unklarheiten. Wie das Land nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden nun klarstellt, gelten die Quarantänereglungen nur für ausländische Risikogebiete.
Weiterhin wird das Beherbergungsverbot so lange nicht umgesetzt, bis es eine bundesweite Regelung gibt. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann begrüßen dieses Vorgehen, da ein Beherbergungsverbot ein falsches Signal aussendet und der ohnehin schon gebeutelte Hotellerie und Gastronomie schadet. „Um die Ausbreitung des Coronavirus auszubreiten, braucht es zielgerichtete lokale Maßnahmen, die auf der Corona Warn- und Aktionsplan beruhen“, so die Oberbürgermeisterin, die im stetigen Austausch mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) steht.
Die Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt oder dem Ordnungsamt der Stadt Speyer gilt weiterhin für Reiserückkehrer*innen aus ausländischen Risikogebieten. Diese Personen müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten, es sei denn sie können ein ärztliches Zeugnis in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorlegen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Weitere Ausnahmen gelten unter anderem für Pendler*innen.
Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann weist ausdrücklich darauf hin, sich vor der Abreise auf den Seiten des Landes unter www.corona.rlp.de sowie des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de zu informieren, ob das Reiseziel als Risikogebiet gekennzeichnet ist. „Eine frühzeitige Information führt nicht nur zu entspannteren Urlaubsplanungen, sondern trägt auch dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus zu kontrollieren und einzudämmen“, erklärt Münch-Weinmann. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler ergänzt: „Mir ist bewusst, wie gerne viele von uns in den Herbsturlaub gefahren wären. Wir müssen aber weiterhin alles tun, um die Infektionszahlen so niedrig wie möglich zu halten. Das bedeutet im Zweifelsfall auch von einer Reise in ein ausländisches Risikogebiet Abstand zu nehmen.“ Zugleich erinnerten beide an die Einhaltung der wichtigen AHA-Regeln - Abstand, Hygienemaßnahmen und Alltagsmasken und daran, Räume regelmäßig zu lüften. „Wir alle sind in diesen Tagen gefragt, um einen möglichen zweiten Lockdown zu verhindern“, so Stefanie Seiler und Irmgard Münch-Weinmann.