Aufgrund von vielen krankheitsbedingten Personalausfällen stehen die Kindertagesstätten in städtischer und freier Trägerschaft aktuell vor großen Herausforderungen. Die Mitarbeiter*innen wurden aufgrund der Corona-Pandemie angewiesen, bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben, was dazu führt, dass in vielen Einrichtungen der Personalschlüssel unterschritten wird.

Um das Infektionsrisiko einzudämmen, arbeiten viele Einrichtungen inzwischen in festen, voneinander getrennten Stammgruppen, um das Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 zwischen Erzieher*innen, Kindern und Gruppen zu reduzieren. So soll erreicht werden, dass bei Bekanntwerden eines SARS-CoV-2-Falls nur die betroffene Gruppe, nicht aber die gesamte Einrichtung unter Quarantäne gestellt und folglich geschlossen werden muss. Das führt allerdings auch dazu, dass Erzieher*innen nicht mehr gruppenübergreifend eingesetzt werden können und erschwert somit die Abfederung von Personalengpässen.
Bereits vor der Corona-Pandemie wurde zwischen dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz und den Kita-Trägern ein Notfallplan abgestimmt, der bei Unterschreitung des Personalschlüssels in Kraft gesetzt wird. Je nach Höhe des Personalausfalls werden demnach verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Mögliche Folgen sind die unter Umständen starke Einschränkung der Öffnungszeiten, der Entfall von Früh- und Spätbetreuung sowie die vorübergehende Schließung einzelner Gruppen.
"Aktuell spitzt sich die Situation leider in allen Kitas in städtischer und freier Trägerschaft zu", resümiert Sozialdezernentin Monika Kabs. "Dennoch sind wir überzeugt davon, dass die Arbeit in Stammgruppen insgesamt dazu führt, dass wir den Betrieb in den Einrichtungen besser und länger aufrechterhalten können. Ich verstehe die Sorgen und Nöte der Eltern, die auf die Betreuung und lange Kita-Öffnungszeiten angewiesen sind, möchte ihnen aber versichern, dass die Verantwortlichen alles dafür tun, um die Betreuung der Kinder so lange und so umfassend wie möglich zu gewährleisten. Dabei müssen wir jedoch stets das Wohl der Kinder und die Erfüllung der Aufsichtspflicht im Blick behalten", so Kabs weiter.
Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Situation in den Kinderhorten in Trägerschaft der Stadt Speyer eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für schulpflichtige Kinder und die pädagogischen Fachkräfte eingeführt wurde. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss ausschließlich im Gebäude getragen werden. Die Pflicht entfällt am Sitzplatz bei der Hausaufgabenbetreuung und im Außenbereich. Ziel ist auch hier die Reduzierung des Infektionsrisikos sowie die konsequente Fortführung der in den Grundschulen geltenden Regeln.