Durch den neuerlichen harten Lockdown werden die städtischen Parkflächen aktuell nicht für Kund*innen des innerstädtischen Einzelhandels benötigt. Die Stadtverwaltung erlaubt daher den Inhaber*innen von Bewohnerparkausweisen ab sofort das kostenfreie Parken auf den sonst gebührenpflichtigen Parkflächen.

Sobald der Einzelhandel wieder geöffnet ist, wird diese Regelung mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Zu beachten ist, dass der Bewohnerparkausweis sichtbar im Fahrzeug auszulegen ist und dass durch das abgestellte Fahrzeug keine Verkehrsbehinderungen verursacht werden dürfen.
Da derzeit im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros anderweitig eingesetzt sind und das Bürgerbüro in der Industriestraße nur dringende Anfrage bearbeiten kann, behalten außerdem ausgestellte Bewohnerparkausweise für das Jahr 2020 in allen Bewohnerquartieren aufgrund der Sondersituation ihre Gültigkeit bis zum 31. März 2021.
"Besondere Situationen erfordern pragmatische Lösungen und immer da, wo wir als Stadt solche Lösungen anbieten können, wollen wir dies wie schon im Frühjahr tun. Durch die Verlängerung der Gültigkeit und die übergangsweise Ausweitung des Parkgebietes für die Bewohnerparkausweise entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger, ebenso wie unser städtisches Personal. Gerade auch mit Blick auf die Feiertage und aufgrund der Tatsache, dass viele wieder im Home-Office arbeiten", erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.