In der Nacht zum Samstag wurde die Ausgangsbeschränkung durch die Polizei überwacht. Insgesamt neun Personen konnten keinen triftigen Grund für das Verlassen ihrer Wohnung vorweisen. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
In der Nacht zum Samstag wurde die Ausgangsbeschränkung durch die Polizei überwacht. Insgesamt neun Personen konnten keinen triftigen Grund für das Verlassen ihrer Wohnung vorweisen. Gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.