Zur Unterstützung der durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie angeschlagenen Unternehmen hatte die Stadt Speyer die zinslose Stundung der Festsetzung der Gewerbesteuer 2018 zunächst bis zum 31. März 2021 verlängert. Nun hat der Stadtvorstand angesichts der andauernden pandemiebedingten Ausnahmesituation beschlossen, den Zeitraum, in dem die zinslose Stundung möglich ist, zu erweitern, und zwar bis zum 30. Juni 2021.

Auf diese Weise soll weiterhin unbürokratisch Entlastung ermöglicht werden, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie zumindest abzumildern.
Darüber hinaus kann für die Gewerbesteuervorauszahlungen 2021 beim zuständigen Finanzamt eine Herabsetzung bis auf null beantragt werden. Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner*innen des Finanzamts finden Unternehmen auf ihrem Steuerbescheid.
Des Weiteren verzichtet die Stadt Speyer auf die Mieteinnahmen aus städtischen Immobilien, in denen Ladengeschäfte untergebracht sind, um den von der Pandemie schwer getroffenen Einzelhandel zu protegieren.
Oberbürgermeistern Stefanie Seiler führt hierzu aus: "Viele Einzelhändler leiden unter den unsicheren Zukunftsaussichten und bangen um ihre Existenz. Deshalb möchten wir als Stadt dort Unterstützung bieten, wo es möglich ist, um die Sorgen angesichts der finanziellen Konsequenzen, die die Pandemie nach sich zieht, nicht noch zu verstärken. Im Zuge dessen möchte ich auch privaten Vermietern von Gewerbeflächen dazu raten, ins Gespräch mit den Gewerbetreibenden zu gehen und sich kooperationsbereit zu zeigen, um diese soweit es für sie praktikabel ist, zu entlasten."