Sowohl die aktuell geltende 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz als auch die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer sind bis zum 31. Januar 2021 befristet. Nachdem in dieser Woche Bund und Länder über Maßnahmen über den 31. Januar hinaus beraten haben, sind auch die Stadt Speyer und die umliegenden Gebietskörperschaften in den Austausch getreten, wie im kommenden Monat mit den regional getroffenen Maßnahmen weiter zu verfahren ist.
"In den letzten Tagen und Wochen beobachten wir, dass die Inzidenz in Speyer kontinuierlich sinkt, was mich in Anbetracht der dramatischen Entwicklung vor Weihnachten sehr erleichtert", äußert sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zum aktuellen Infektionsgeschehen in der Stadt. "Unsere initiativ vorangetriebenen Handlungsschritte, nämlich eine umfassende Teststrategie, die Quarantäneüberprüfung und ganz besonders unsere Kontaktnachverfolgungsstrategie – scheinen endlich zu greifen und ausschlaggebend dafür zu sein, das Infektionsgeschehen eindämmen zu können."
Das zeigt sich insbesondere an der Lage in den Krankenhäusern, die zwar noch immer angespannt ist, allerdings nicht mehr so wie zuletzt im Dezember 2020. Da dies einen maßgeblichen Faktor bei der Planung der nächsten Schritte darstellt, befindet sich die Stadt aktuell im Gespräch mit den umliegenden Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises, ob die Aufhebung der jeweiligen Allgemeinverfügung in Betracht gezogen werden kann.
"Eine zeitnahe Lockerung der Maßnahmen wie die Aufhebung der Ausgangsbeschränkung in unserem Stadtgebiet halte ich angesichts der derzeitigen Entwicklung für erwägenswert", so Stefanie Seiler. "Voraussetzung hierfür ist aber eine andauernde verhältnismäßig niedrige Inzidenz, nicht nur in Speyer, sondern auch im Umland. Wir dürfen nicht vergessen, dass es gerade einmal einen Monat her ist, seit die Inzidenz in Speyer über 500 lag – einen "Rückfall" gilt es dringend zu vermeiden", mahnt die Stadtchefin und verweist auf die dringende und konsequente Einhaltung der Schutznahmen und die geltenden beziehungsweise ab Februar ergänzenden Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung. "Wenn wir weiterhin standhaft bleiben und so verantwortlich handeln wie bisher, bin ich zuversichtlich, dass das Infektionsgeschehen nachhaltig gemildert werden kann."