Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Corona-Mutationen hat das Land Rheinland-Pfalz am vergangenen Freitag eine neue Absonderungsverordnung erlassen, die die geltenden Quarantäne-Regelungen maßgeblich anpasst. Sie gilt ab sofort.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die Anpassung der Regelungen ausdrücklich: „Wir haben in Speyer bereits seit Wochen systematisch Kontaktpersonen der Kategorie I durchgetestet und so viele Fälle identifiziert, die wir sonst wahrscheinlich nicht festgestellt hätten. Das hat uns in die Lage versetzt, so frühzeitig wie möglich in die Kontaktnachverfolgung einzusteigen und Infektionsketten sehr früh zu unterbrechen. Dass das Land mit der neuen Absonderungsverordnung nun eben dies vorschreibt, zeigt, dass wir mit unseren Maßnahmen auf dem richtigen Weg waren und sind. Es ist begrüßenswert, dass dies nun landesweit so gehandhabt wird. Gerade auch mit Blick auf weitere mögliche Lockerungen im März ist eine stringente Teststrategie unabdingbar. Nur so können wir den Lockdown endlich Schritt für Schritt verlassen“.
Gemäß der geänderten Absonderungsverordnung dauert die Quarantäne nun stets mindestens 14 Tage. Neu ist, dass Kontaktpersonen der Kategorie I sowie Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person einen PCR-Test vornehmen lassen müssen, sobald sie von der Infektion der Kontaktperson erfahren haben.
Konkret sehen die Regelungen wie folgt aus:
Symptomatische Personen ohne Kategorie I-Kontakt haben sich gemäß der Landesverordnung unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Sind die Testkriterien des Robert Koch Institutes erfüllt, ist ein PCR-Test durchführen zu lassen. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses muss die häusliche Quarantäne eingehalten werden. Bei einem positiven Testergebnis endet die Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber 14 Tage nach Testdatum.
Asymptomatische Personen ohne Kategorie I-Kontakt aber mit positivem Schnelltest haben sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein PCR-Test zur Bestätigung oder Entkräftung des Testergebnisses ist angezeigt. Bei einem positiven Testergebnis sind die weiteren Abläufe identisch zu den bereits beschriebenen. Ein negatives PCR-Ergebnis beendet die Quarantäne sofort.
Kontaktpersonen der Kategorie I haben sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben, unabhängig davon, ob sie selbst Symptome haben. Neu ist hier die Verpflichtung, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen. Bei positivem Testergebnis endet die Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber 14 Tage nach Testdatum. Auch bei einem negativen Testergebnis bleibt die Kontaktperson für 14 Tage nach Testdatum in Quarantäne. Sollten bei bislang asymptomatischen Personen in dieser Zeit Krankheitssymptome auftreten, ist ein zweiter PCR-Test angezeigt.
Für Personen, die über die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ gemeldet bekommen und Symptome haben, ist ein PCR-Abstrich indiziert. Für sie gilt häusliche Quarantäne bis zum Nachweis eines negativen Testergebnisses. Danach ist für 14 Tage strenge Kontaktreduktion und die stringente Beachtung der AHA-Regeln für 14 Tage ab der letzten Risikobegegnung erforderlich. Bei positivem Testergebnis endet die Quarantäne analog 48 Stunden nach Eintritt der völligen Symptomfreiheit, frühestens aber nach 14 Tage nach Testdatum.
Für Personen, die über die Corona-Warn-App ein „erhöhtes Risiko“ gemeldet bekommen und keine Symptome haben, ist ein PCR-Abstrich dann empfohlen, wenn am Tag des Risikokontakts enge Kontakte stattgefunden haben, wenn die Person beruflich oder privat Kontakt zur Risikogruppe hat oder wenn sie in einer Kita, Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung arbeitet. Auch in diesem Fall sollte für 14 Tage streng alle Kontakte reduziert und die AHA-Regeln eingehalten werden.
Beim Nachweis von Virus-Mutanten ist zur Beendigung der Quarantäne 48 Stunden nach Eintritt der Symptomfreiheit grundsätzlich ein negativer PCR-Test erforderlich. Möglich ist dieser frühestens am 11. Tag nach Testdatum. Sollte dieser Kontrolltest positiv ausfallen, verlängert sich die Quarantäne um weitere sieben Tage, beginnend mit dem Tag nach Vornahme der Kontrolltestung, frühestens jedoch beginnend mit dem 15. Tag der Absonderung. Nach Ablauf dieser Zeit ist keine weitere Testung erforderlich.
Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten müssen sich über www.einreiseanmeldung.de registrieren und sich für zehn Tage oder bis zur Aufhebung der Quarantäne durch das Ordnungsamt häuslich absondern. Ein PCR-Test ist 48 Stunden vor oder nach der Einreise aus Hochinzidenzgebieten oder Virusvarianten-Gebieten verpflichtend.
Das Corona-Testzentrum in der Halle 101 führt nach wie vor PCR-Tests durch. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Diese kann von montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 06232 – 133 100 erfolgen.