Von Klaus Stein
Es ist für die Bürgerinitiative (BI) Kita Regenbogen in Corona-Zeiten mit ihren ganzen Einschränkungen nicht einfach, die benötigten etwa 2.300 Unterschriften zum Durchführen eines Bürgerbegehrens zusammen zu bekommen. Doppelt schwer wird es, wenn die Stadtverwaltung zusätzliche Hürden in den Weg stellt.
Ein Mann, Mitglied der BI, der in der Innenstadt alleine unterwegs war, berichtet speyer-info glaubhaft, dass er von Mitarbeitern des städtischen Ordnungsdienstes angesprochen worden sei, nachdem er sich mit zwei Frauen unterhalten hatte - mit Maske und auf Sicherheitsabstand. Sie wollten seine Personalien und die Herausgabe von Unterschriftenlisten, die sie in seinem Besitz wähnten. Auf seinen Einwand hin, dass er keine Unterschriftenlisten habe und mit welchem Recht sie seinen Ausweis kontrollieren wollten, bekam er zur Antwort: "Wir sind beauftragt, Unterschriftensammlung zu verhindern", und erteilten ihm Platzverweis.
Die Stadtverwaltung bestreitet den Vorgang nicht und teilt auf Nachfrage mit: "Das Sammeln von Unterschriften im öffentlichen Raum stellt eine Sondernutzung dar, welche bei der Stadtverwaltung beantragt werden muss. Wegen des Grundsatzes der CoBeLVO, Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und Ansammlungen zu vermeiden, können aktuell grundsätzlich keine Sondernutzungsstände und auch keine ‚mobilen‘ Sondernutzungen genehmigt werden.
Selbst wenn die Sondernutzung genehmigungsfähig wäre, müsste ein Hygienekonzept vorgelegt werden, das beschreibt, wie genau die Coronaregeln eingehalten werden."
Das ist eine zumindest seltsame Auslegung der Vorschriften. Eine einzelne Person, die Unterschriften sammelt, die Corona-Vorschriften dabei beachtet, brauchte bisher keine Sondernutzungserlaubnis, die braucht man für einen Informationsstand. Im konkreten Fall wurden zudem keine Unterschriften gesammelt, der Mann wurde von den Ordnungsdienstmitarbeitern lediglich verdächtigt.
Die politische Willensbildung, und dazu gehören Unterschriftenaktionen, genießt außerdem hohen Schutz des Grundgesetzes, wie ein befragter Jurist speyer-info gegenüber ausführte. Auch sei das Ordnungsamt nicht berechtigt, Ausweiskontrollen vorzunehmen, das sei Aufgabe der Polizei.
"Dass die Stadtverwaltung einen Erfolg des Bürgerbegehrens durch eine routinemäßige Kontrolle der Ordnungsbehörde verhindern möchte, ist weit hergeholt", heißt es in der Stellungnahme.