Vom 26. April bis einschließlich 28. Mai 2021 findet die Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 017 A "Am Rabensteinerweg" statt. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die Weiterführung des angrenzenden Wohngebiets "Am Roßsprung" in Form von Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern geschaffen werden.

So soll nach § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen und nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB das Ergebnis des Flächenprogramms Wohnen als ein von der Gemeinde beschlossenes Entwicklungskonzepts umgesetzt werden.
Zur Schaffung des notwendigen Planungsrechtes und zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich.
Die Offenlage des Entwurfs zum oben genannten Bauleitplanverfahren erfolgt gemäß § 3 Abs.1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Speyer unter www.speyer.de/de/standort/bauen/bauleitplaene-im-verfahren/017-a-am-rabensteinerweg/.
Um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können, bietet die Stadt Speyer im oben genannten Zeitraum zudem den Versand der Unterlagen in Papierform an.
Zusätzlich kann der Planentwurf im oben genannten Zeitraum im Foyer des Rathauses, Maximilianstraße 12, während der Dienstzeiten von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.
Im Rathaus gelten die Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer OP-Maske oder einer Maske des Standards KN95/N95 bzw. FFP2. Bei einer Aufenthaltszeit von mehr als 15 Minuten im Dienstgebäude ist die Kontaktnachvollziehbarkeit mittels ausgelegter Erfassungsbogen sicherzustellen.
Stellungnahmen zum Bebauungsplan können schriftlich, per E-Mail oder per Onlineformular auf der Homepage der Stadt Speyer (www.speyer.de/de/standort/bauen/bauleitplaene-im-verfahren/017-a-am-rabensteinerweg/onlineformular-fuer-anregungen-und-einwaende/) jeweils unter Angabe von Namen und Adresse sowie nach Terminvereinbarung vor Ort abgegeben werden.
Unter der Telefonnummer 06232 14-2408 sowie per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und der Postadresse Stadt Speyer, Abteilung 520 Stadtplanung, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer können die Unterlagen angefordert, Auskünfte erteilt und entsprechende Rücksprachetermine vereinbart werden.