Am heutigen Samstag, 24. April 2021 ist das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes in Kraft getreten, das die sogenannte "Bundesnotbremse" und damit bundeseinheitliche Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus einführt. Basierend darauf hat das Land Rheinland-Pfalz die 19. Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die ebenfalls am heutigen Tag in Kraft tritt.

Die Regelungen der Bundesnotbremse gelten in Städten und Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 übersteigt. Liegt der Wert darunter, gelten die Landesregelungen.
"Ich hoffe, dass die Bundesnotbremse nun zu etwas mehr Übersichtlichkeit in den Corona-Schutzmaßnahmen führt. Gerade mit der engen Anbindung unserer Stadt an die Metropolregion Rhein-Neckar bestanden oft Unsicherheiten, welche Regelungen nun wo gelten. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass die Kommunen, die das Infektionsgeschehen vor Ort am besten kennen und einschätzen können, mehr Mitspracherecht und einen eigenen Entscheidungsrahmen hätten", führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. "Mit Blick auf das inzwischen ausschließliche Auftreten der B.1.1.7.-Mutation in unserer Stadt wäre eine stringente Testpflicht, die einen PCR-Test mit gleichzeitiger Sequenzierung zum Nachweis von Mutationen zwingend vorschreibt dringend notwendig ", so die Stadtchefin weiter.
Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz über 100 – das betrifft auch die Stadt Speyer – vor, dass sich ein Haushalt höchstens mit einer weiteren Person treffen darf. Kinder unter 14 Jahren werden weiterhin nicht mitgerechnet.
Außerdem gilt ab heute aufgrund der hohen Inzidenz gemäß der Bundesregelung auch in Speyer eine allgemeine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Das eigene Grundstück darf in dieser Zeit nur in begründeten Ausnahmefällen verlassen werden. Bewegung an der frischen Luft bleibt bis 24 Uhr möglich, allerdings nur alleine.
Da die Stadt Speyer auch den für Schulen und Kitas festgelegten Grenzwert von 165 überschreitet, wechseln die Schulen schon am Montag, 26. April 2021 in den ausschließlichen Distanzunterricht – Ausnahmen gibt es ausschließlich für Abschlussklassen. Sinkt der Inzidenzwert unter 165 und ist damit Präsenz- bzw. Wechselunterricht wieder möglich, besteht für Schüler*innen die Pflicht, zweimal wöchentlich einen negativen Selbsttest nachzuweisen, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen möchten. Auch die Kitas bieten ab Montag nur noch eine Notbetreuung an. Die Stadt Speyer hat darüber bereits gestern in einer Pressemeldung ausführlich berichtet.
Weiterhin darf der Einzelhandel, der nicht zum erweiterten täglichen Bedarf gehört nur noch Abholung ("Click and Collect") anbieten, bis die Inzidenz wieder stabil unter 150 liegt. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 ist dann wieder Terminshopping ("Click and Meet") mit Dokumentationspflicht und negativem Schnelltest möglich.
Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseur und Fußpflege sind, solange die Inzidenz über 100 liegt, nur mit FFP2-Maske und bei Vorlage eines tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Schnelltests möglich. Gemäß der vom Land Rheinland-Pfalz schon Anfang April beschlossenen Ausnahmen von der Test- und Absonderungspflicht für Geimpfte, sind Personen, deren zweite Corona-Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt und die keine typischen COVID-19-Symtome zeige, von der Testpflicht ausgenommen. Ein Impfnachweises muss beispielsweise durch Vorlage des Impfpasses erbracht werden.
Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Lieferdienst und Abholung bis 22 Uhr sind möglich. Sinkt die Inzidenz auf einen Wert zwischen 50 und 100, darf die Außengastronomie mit vorheriger Terminvereinbarung und bei Vorlage negativer Schnelltests durch die Gäste wieder öffnen.
Gemäß der Bundesnotbremse ist bei einer Inzidenz von über 100 Individualsport alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt. Kontaktloser Gruppensport ist ausschließlich für Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 14 Jahren erlaubt.
Im Öffentlichen Personennahverkehr gilt außerdem eine verschärfte Maskenpflicht, gemäß welcher nur noch FFP2-Schutzmasken zulässig sind, keine OP-Masken mehr.
Die 19. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 - 14 13 12 zur Verfügung.