Am lag die Sieben-Tage-Inzidenz der Stadt Speyer gemäß der Meldung des Landesuntersuchungsamtes mit 31,6 erneut deutlich unter dem Schwellenwert von 50. Mit dem bekannten Meldeverzug wird diese Zahl am morgigen Samstag in die Statistik des Robert Koch Institutes (RKI) übernommen. Somit ist bereits heute klar, dass die Stadt Speyer morgen offiziell den fünften Werktag in Folge stabil unter 50 liegen wird, was nach der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) weitere Öffnungsschritte ab kommendem Montag, 31. Mai 2021 ermöglicht.

„Es freut mich sehr, dass sich der positive Trend in der Entwicklung der Fallzahlen, der sich bereits über das Pfingstwochenende angekündigt hat, im Laufe der Woche fortgesetzt hat und wir dadurch weitere Lockerungen veranlassen können, die vor allem die Bereiche Kultur, Sport und Gastronomie betreffen – allesamt Bereiche, die von der Pandemie besonders hart getroffen wurden. Dabei dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass diese nur dank der enormen Kraftanstrengungen der letzten Wochen möglich sind. Ich appelliere daher an die Bürgerinnen und Bürger weiterhin die gewohnte Vorsicht walten zu lassen und achtsam zu bleiben, während wir alle ein Stück mehr Normalität genießen“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.
Ab Montag, 31. Mai 2021 ist im Amateur- und Freizeitsport die kontaktlose Sportausübung im Freien auch auf öffentlichen und privaten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen, zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers, möglich.
Weiterhin wird der Probebetrieb in der Breiten- und Laienkultur unter freiem Himmel in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen zuzüglich einer leitenden Person wieder ermöglicht. Vollständig geimpfte und genesene Personen werden in beiden Fällen nicht mitgezählt.
Auch die Innengastronomie darf unter Einhaltung der bereits aus der Außengastronomie bekannten Regeln wieder öffnen. Demgemäß gilt:
- zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen das Abstandsgebot
- die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung für Gäste und Personal, die am Tisch jedoch entfällt
- die Pflicht zur Kontakterfassung
- eine Vorausbuchungs-/Reservierungspflicht zur Steuerung des Zutritts
- die Verpflichtung zum Nachweis eines tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Schnelltests.
Eine Bewirtung darf ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen erfolgen.
Auch öffentlich und gewerblich betriebene Kultureinrichtungen dürfen im Innenbereich mit bis zu 100 Gästen wieder öffnen. Dazu zählen beispielsweise auch Kinos.
Unter Einhaltung des Abstandsgebots, der verschärften Maskenpflicht, der Pflicht zur Kontakterfassung sowie der Vorausbuchungs- und Testpflicht dürfen auch Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen wieder öffnen.
Die Stadt Speyer weist außerdem nochmal ausdrücklich darauf hin, dass die Maskenpflicht in der Innenstadt und auf dem Berliner Platz entgegen falscher Mitteilungen in den Medien erst mit Ablauf des Montags, 31. Mai 2021 außer Kraft tritt und damit offiziell ab Dienstag, 1. Juni 2021 nicht mehr gilt. Dies wurde bereits mit der Pressemitteilung vom 21. Mai 2021 mitgeteilt und hat weiterhin Bestand.
Die aktuell geltenden Regelungen können unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 - 14 13 12 zur Verfügung.