Für die am 26. September 2021 stattfindende Wahl zum 20. Deutschen Bundestag ist die Stadt Speyer auf der Suche nach engagierten und zuverlässigen Bürger*innen, die bereit sind, ehrenamtlich in den Wahlvorständen mitzuwirken. Aufgabe der Wahlhelfer*innen ist es, die Wahlhandlung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen und nach Schließung des Wahllokales das Wahlergebnis zu ermitteln.
Interessierte können sich gerne per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 14-23 53 bzw. 14-23 54 an das Wahlamt wenden.
"Die Organisation einer Wahl stellt uns als Stadtverwaltung immer vor große Herausforderungen und wäre ohne die Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Kräfte nicht zu stemmen. Leider verschärft die Corona-Pandemie die Situation zusätzlich, da wir auf viele Stammkräfte aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe verzichten müssen. Wir sind daher auf Ihre Mithilfe angewiesen. Melden Sie sich freiwillig für diese wichtige und spannende Aufgabe und helfen Sie uns bei der Durchführung der Bundestagwahl 2021", so der Aufruf von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Jede wahlberechtigte Person kann sich für diese Aufgabe zur Verfügung stellen. Es wird ein Erfrischungsgeld von 50,00 Euro gewährt.
Wahlhelfer*innen werden darüber hinaus gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus den Personen mit erhöhter Priorität der Gruppe 3 zugeordnet und können sich somit bereits jetzt für einen Impftermin registrieren. In Vorbereitung zur Impfterminvergabe ist zu beachten, dass das amtliche Schreiben der Stadt Speyer zur Berufung als Wahlhelfer*in als Nachweis des Impfanspruchs (Gruppe 3 – Wahlhelfer*in) dient. Die Berufung verpflichtet dabei zur Wahrnehmung des Ehrenamtes als Wahlhelfer*in am Wahltag.
Die Impfterminvergabe ist vom Fortschritt der Impfkampagne abhängig. Aufgrund der hohen Anfrage nach Impfterminen kann in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Impfstoff sowie der einzuhaltenden Priorisierung nicht garantiert werden, dass Wahlhelfer*innen bis zum Wahltag auch bereits eine je nach Impfstoff gegebenenfalls erforderliche Zweitimpfung erhalten haben.
Ausführliche Informationen zur Wahlhelfertätigkeit können auf der Webseite des Bundeswahlleiters unter https://bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/informationen-wahlhelfer.html nachgelesen werden.