Seit Montag entfällt in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer die Maskenpflicht in der pädagogischen Interaktion im Außengelände bzw. wenn im Außengelände der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Das Landesjugendamt (LSJV) hat mit Rundschreiben vom 11. Juni 2021 weitere Lockerungen angekündigt, die zum 21. Juni 2021 in Kraft treten und in der erwarteten 23. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes (CoBeLVO) rechtlich verankert werden sollen.
Laut Informationsschreiben sollen die Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz zum 21. Juni 2021 in den Regelbetrieb zurückkehren. Voraussichtlich soll die Arbeit in festen, voneinander getrennten Gruppen sowie die Maskenpflicht während der pädagogischen Interaktion im Gebäude aufgelöst werden.
Die Stadt Speyer wird den Hygieneplan der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer überarbeiten, sobald die neue CoBeLVO mit den angepassten Regelungen für die Kindertagesstätten veröffentlicht wurde.
Der Hygieneplan der städt. Kindertagesstätten sieht vor, dass die Sieben-Tage-Inzidenz weiter beobachtet und bei Überschreitung eines Schwellenwertes wieder in die Arbeit in festen, voneinander getrennten Gruppen gewechselt wird.
"Wir sind zuversichtlich, dass sich die Betreuungssituation in den Kindertagesstätten durch die Lockerungen entspannen wird, da wir unser Personal wieder gruppenübergreifend einsetzen und auf Personalausfälle reagieren können. Zeitgleich bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir bei Personalausfällen den Notfallplan bei Unterschreitung des Personalschlüssels anwenden müssen, um das Wohl der Kinder sowie die Aufsichtspflicht sicherzustellen. Der Notfallplan bei Unterschreitung des Personalschlüssels ist mit dem LSJV abgestimmt und wurde den Eltern/ Sorgeberechtigten bei Abschluss des Betreuungsvertrages vorgelegt“, führt der zuständige Abteilungsleiter Michael Stöckel aus.
In Abstimmung mit der Stadtspitze wird bis mindestens zu den Sommerferien an der bisherigen Regelung festgehalten, dass die Kinder vor dem Gebäude der Kindertagesstätte abgegeben und abgeholt werden und während der Hol- und Bringsituation eine Maskenpflicht (FFP2-Maske, Maske der Standards KN95/N95 oder medizinische OP-Maske) für jugendliche und erwachsene Personen besteht. Für die Krippenkinder wird die Regelung beibehalten, dass jeweils ein Elternteil die Kindertagesstätte mit einer Maske (s.o.) betreten und das Kind in der Gruppe abgeben und abholen darf.