Zur Bündelung des innerstädtischen Radverkehrs soll, voraussichtlich im September 2021, eine Fahrradzone im Bereich der Holzstraße und der Vincentiusstraße eingerichtet werden. Konkret umfasst die Maßnahme die komplette Holzstraße (zwischen B9 und Schützenstraße), die komplette Vincentiusstraße (zwischen Dudenhofer Straße und Holzstraße) und einen Teil der Otto-Mayer-Straße (zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Vincentiusstraße).
Die neue Fahrradzone wird sich in das bestehende Radwegenetz einfügen, wodurch die Verbindung von Dudenhofen in die Innenstadt sowie die Nord-Süd-Achse (Kurt-Schumacher-Straße – Theodor-Heuss-Straße – Vincentiusstraße) an Attraktivität gewinnen.
Der Kraftfahrzeug-Verkehr wird künftig von der Holzstraße über die Vincentiusstraße (zwischen Otto-Mayer-Straße und Holzstraße) und Otto-Mayer-Straße (zwischen Freiherr-vom-Stein-Straße und Vincentiusstraße) in Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße als Einbahnstraße geführt. Für den Radverkehr wird das Befahren in Gegenrichtung zulässig sein.
Aufgrund der neuen Einbahnstraßenregelung werden die Fahrbeziehungen der bestehenden „abknickenden Vorfahrt“ an der Freiherr-vom-Stein-Straße/Otto-Mayer-Straße geändert. Künftig wird der Kraftfahrzeug -Verkehr von der Dudenhofer Straße kommend über die Straßenzüge Freiherr-vom-Stein-Straße – Otto-Mayer-Straße – Nikolaus-von-Weis-Straße – Holzstraße zum Vincentius-Krankenhaus geführt.
Der ruhende Verkehr in der Freiherr-vom-Stein-Straße, Vincentiusstraße, Otto-Mayer-Straße und Holzstraße bleibt in gleicher Form erhalten, wird aber neu markiert und beschildert.
Die beiden Gehwege in der Nikolaus-von-Weis-Straße stehen dem Fußgänger*innenverkehr künftig mit voller Breite zur Verfügung, da ein „aufgeschultertes“ Parken nicht mehr möglich ist. Dementsprechend werden am westlichen Fahrbahnrand der Nikolaus-von-Weis-Straße unter Beachtung der Ein- und Ausfahrten sowie der Feuerwehrzufahrten die Längsparkflächen auf der Fahrbahn in Weiß markiert. Am östlichen Fahrbahnrand der Nikolaus-von-Weis-Straße werden ebenfalls die Längsparkflächen auf der Fahrbahn markiert. Als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme wird es in zwei kurzen Abschnitten nur eine Fahrbahnbreite von 3,60 m geben. Sich begegnende Kraftfahrzeuge müssen sich demnach abstimmen. Um diese Maßnahme gegebenenfalls anpassen zu können, wird die Parkmarkierung am östlichen Fahrbahnrand in Gelb aufgebracht.
Da künftig in der Butenschönstraße ebenfalls beide Gehwege in voller Breite den Fußgänger*innen zur Verfügung stehen sollen, werden am östlichen Fahrbahnrand unter Beachtung der Ein- und Ausfahrten sowie der Feuerwehrzufahrten die Längsparkflächen auf der Fahrbahn in Weiß markiert. Ein Parkstreifen am westlichen Fahrbahnrand ist hier nicht möglich, da eine ausreichende Fahrbahnbreite für den Stadtbus benötigt wird.
Die Kosten für Markierung und Beschilderung werden sich geschätzt auf rund 35.000 Euro belaufen. Es wird ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt. Der Beginn der Ausführung ist für September 2021 geplant.