Da es in den kommenden Tagen gemäß den aktuellen Hochwasserberichten zu einem Anstieg des Rhein-Pegelstandes kommen soll, hat die Stadt gemäß den Rahmenvorgaben des „Alarm- und Einsatzplans Hochwasser“ (AEP) am Dienstag, 13. Juli 2021, erste entsprechende Hochwasserschutzmaßnahmen eingeleitet. Diese werden auch am Mittwoch, 14. Juli 2021, weitergeführt und betreffen:
1. Einrichtung von Straßensperrungen
- Zufahrt zur Rheinhäuser Fähre
- Dammüberfahrt bei der Schiffswerft Braun
- Rheinallee
- Straße „Im Hafenbecken“ Höhe SEA LIFE in Richtung der Speyerbachmündung
- Hafenstraße ab der Erlus-Villa
2. Schrankenschließungen:
- in der Franz-Kirrmeier-Straße gegenüber des Hockeyclubs
- in der Alten Rheinhäuser Straße an der „Hammelbrücke“
- im Kugelfang an der „Schwertbasis“ und
- in der Industriestraße gegenüber der Einfahrt zur Firma Saint Gobain Isover GmbH.
Hinzu kommt eine Sperrung des Radweges über den Damm gegenüber des Hockeyclubs und des Gehwegs am Rheinufer.
Ergänzend erfolgt der Einbau von mobilen Hochwasserschutzelementen am Erlus-Gelände in Form eines Sockels bzw. einer Spundwand sowie „Im Hafenbecken“ 1c/1d mittels einer Scharte in der Mauer. Die Stadt bittet zu beachten, dass der Weg hinter den Hafenvillen im Zuge des Hochwasserschutzes nicht mehr begangen werden kann.
Eingeplant ist weiterhin eine Deichbeobachtung, die nach Erreichen des entsprechenden Pegelstandes von 7,20 Meter eingerichtet wird. Sollte der Pegelstand 7,60 Meter übersteigen, muss das Schöpfwerk Speyerbach in Betrieb genommen werden, was zu Lärmbelastungen im nahen Umfeld führen kann.
Das Hochwasser im Rhein wird noch einige Tage andauern, mit der Folge, dass die Rheindeiche über längere Zeit einer hohen Belastung standhalten müssen. Die Stadtverwaltung Speyer weist darauf hin, dass das Betreten der Deiche daher verboten ist. Grundlage des Betretungsverbots ist die Rheindeichordnung. Der Deich ist ein Erdbauwerk, das bei anstehendem Hochwasser aufweicht. Jede unnötige Belastung wie Radfahren oder Betreten ist daher im Hochwasserfall für den Deich schädlich und zu vermeiden, da die Graswurzeldecke, die den eigentlichen Schutz des Erdbauwerkes vor Erosion (Strömung, Wellenschlag) darstellt, geschädigt wird.
Die Bevölkerung wird gebeten, sich an die Betretungs- und Befahrungsverbote an den Deichen zu halten. Dies dient neben dem Schutz der Deiche auch dem Eigenschutz, da überschwemmte Bereiche Unfallgefahren bergen können.
Darüber hinaus gehende Maßnahmen richten sich je nach aktuellen Pegelstand-Prognosen und Vorgaben des AEP.