Über das vergangene Wochenende kam es in Speyer zu einem signifikanten Anstieg der Sieben-Tage-Inzidenz. Die von Freitag bis Sonntag gemeldeten 15 Neuinfektionen sorgen heute bereits den zweiten Tag in Folge für eine Inzidenz von 53,4. Nach den für mögliche Einschränkungen maßgeblichen Zahlen des Robert-Koch-Instituts wird die Stadt Speyer somit am morgigen Dienstag, 17. August 2021, den zweiten Werktag in Folge eine Inzidenz von über 50 aufweisen.
Die Stadtspitze befindet sich derzeit in Abstimmung mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium, um auszuloten ob und gegebenenfalls welche weiteren Schritte zu veranlassen sind.
Die in Kalenderwoche 32 gemeldeten Neuinfektionen sind gemäß Auskunft des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises auf ein Infektionsgeschehen in einer Familie mit sechs Personen zurückzuführen, die sich kürzlich im Ausland aufgehalten haben, auf vier Fälle in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende – wobei hier ausschließlich Neuankommende betroffen sind, die direkt von den übrigen Bewohner*innen separiert wurden – sowie auf drei weitere Reiserückkehrer*innen, die in keinem bekannten Verhältnis zueinander stehen. Die übrigen Fälle sind diffus. Die Untere Infektionsschutzbehörde wird im Zusammenhang mit der Quarantäneüberprüfung nun den Impfstatus aller positiv getesteten Personen ermitteln. Bei den bereits bekannten Daten zeigt sich allerdings schon jetzt, dass vornehmlich ungeimpfte Personen betroffen sind.
"Es ist sehr bedauerlich, dass die Infektionszahlen in Speyer nun wieder sprunghaft angestiegen sind“, bedauert Beigeordnete Irmgard Münch-Weinmann. "Umso mehr gilt es nun, dieser Entwicklung frühzeitig entgegenzuwirken. Ich appelliere daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger: Machen Sie von unserem breiten Schnell- und PCR-Testangebot Gebrauch und lassen Sie sich nach Möglichkeit impfen – es gibt in der Stadt und der Region aktuell viele niedrigschwellige Angebote für jede Person mit Wohnsitz in Deutschland“, so Münch-Weinmann weiter.
Seit dem 1. August 2021 sind alle Personen ab 12 Jahren, die nach Deutschland einreisen verpflichtet, einen negativen Corona-Test oder eine Impf- oder Genesenenbescheinigung vorzuweisen – unabhängig davon aus welchen Land oder mit welchem Verkehrsmittel die Einreise erfolgt. Antigentests dürfen hierbei maximal 48 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. Einreisende aus einem Virusvariantengebiet müssen unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus grundsätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen. Hier gelten 72 Stunden für den PCR-Test und 24 Stunden für den Antigentest. Ob das Urlaubsland einen Status als Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet hat, kann auf der Website des Auswärtigen Amts eingesehen werden (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).
Anmelde- und Quarantänepflichten gelten weiterhin für Einreisende aus Hochrisikogebieten und Virusvariantengebiete. Personen, die aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen, die aus Hochrisikogebieten nach Deutschland einreisen, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Beendet werden kann diese frühestens ab dem fünften Tag durch Übermittlung eines negativen Testnachweises. Bei unter 12-Jährigen endet die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen, sofern kein positives Testergebnis vorliegt.
Alle wichtigen Informationen zum Coronavirus sowie zu den Test- und Impfangeboten sind unter www.speyer.de/corona zu finden.