Gemäß der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist auch im neuen Schuljahr, zunächst bis zu den Herbstferien, ein kostenloses Testangebot in Schulen sichergestellt. So können sich Schüler*innen zwei Mal pro Woche mittels vom Land bereitgestellten Antigen-Selbsttests auf das Coronavirus testen.
Im Gegensatz zu den Schulen sieht die derzeitige Landesverordnung für Kindertagesstätten kein verbindliches Testangebot vor. "In Anbetracht der steigenden Infektionszahlen und dem bevorstehenden Herbst sehen wir in diesen Einrichtungen jedoch einen erhöhten Bedarf an Schutzmaßnahmen, um größere Ausbruchsgeschehen zu vermeiden", erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD).
Die Stadt Speyer hat daher in Kooperation mit der Erlich und Cura Apotheke für die zwölf Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer freiwillige sogenannte Lolli-Schnelltests für Kinder organisiert. Die Testungen für Kinder dieser Einrichtungen sind kostenlos und werden nur nach vorherigem Einverständnis der Eltern zunächst einmal pro Woche durch geschulte Mitarbeiter*innen der Apotheken durchgeführt.
Das Testangebot startet ab Mittwoch, 8. September 2021. Aktuell haben rund 185 Familien ihr Einverständnis für die freiwillige Testung erklärt.
"Die Jüngsten gehören ebenso wie die hochbetagteren Menschen zu jenen Gruppen, die sich selbst nicht ausreichend vor einer Infektion schützen können und damit von einem erhöhten Ansteckungsrisiko betroffen sind. So ist für Kinder unter zwölf Jahren noch keine Impfung zugelassen. Ich möchte daher an die Eltern appellieren, das Testangebot anzunehmen und somit zu helfen, dass Infektionen frühzeitig erkannt und entsprechend reagiert werden kann", so Bürgermeisterin und Monika Kabs und fügt hinzu: "Der Lolli-Test geht einfach und schnell und tut vor allem nicht weh."
"Wir sind der Erlich und Cura Apotheke sehr dankbar, dass sie eine regelmäßige Testung für die Kleinsten ermöglichen und damit wertvolle Unterstützung im Kampf gegen die Pandemie leisten", betont die Stadtchefin.
Des Weiteren wird das Testangebot für Kita-Mitarbeiter*innen aufrechterhalten, um einen größtmöglichen Schutz zu gewährleisten und die Betreuungsangebote langfristig sicherzustellen.
Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur Quarantäne in Schulen und Kitas
Nach Beschluss der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerkonferenz vom 6. September 2021 wurden die Absonderungsregelungen bei Infektionsgeschehen in Schulen und Kindertagesstätten angepasst.
Demnach besteht bei Auftreten eines Infektionsfalls in Kinderbetreuungseinrichtungen nur für die betroffenen Kinder, jedoch weder für die anderen Kinder innerhalb der Gruppe oder Einrichtung noch für die Mitarbeiter*innen der Einrichtung eine Absonderungspflicht. Stattdessen soll der Schutz vor einer Infektion mittels einmaliger, negativer PCR-Testung vor dem Wiederbetreten der Einrichtung gewährleistet werden. Ausnahmen gelten bei Auftreten einer neuen Virusvariante oder einem durch das Gesundheitsamt als besonders relevant eingestuftes Ausbruchsgeschehen.
In Bezug auf Schulen wurde sich dahingehend geeinigt, dass künftig bei Neuinfektionen nur noch die direkten Sitznachbar*innen in einer Schulklasse in Quarantäne geschickt werden sollen. Für diese Kinder soll nach fünf Tagen die Möglichkeit des Freitestens bestehen, für die anderen Schüler*innen wird eine intensivierte Testung vorgesehen. Voraussetzung ist die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen einschließlich eines Lüftungskonzeptes.