Zur Unterstützung der durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie angeschlagenen Unternehmen hatte die Stadt Speyer die zinslose Stundung der Festsetzung der Gewerbesteuer 2018 und 2019 zuletzt im Mai 2021 bis zum 30. September 2021 verlängert. Nun hat der Stadtvorstand angesichts der andauernden pandemiebedingten Ausnahmesituation beschlossen, den Zeitraum, in dem die zinslose Stundung möglich ist, bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.

Auf diese Weise soll weiterhin unbürokratisch Entlastung ermöglicht werden, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie zumindest abzumildern.
Darüber hinaus kann für die Gewerbesteuervorauszahlungen 2021 beim zuständigen Finanzamt eine Herabsetzung bis auf null beantragt werden. Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner*innen des Finanzamts finden Unternehmen auf ihrem Steuerbescheid.