In diesem Jahr lädt der DGB-Stadtverband wieder zu einer Gedenkveransraltung am 9. November ein, um an die Novemberpogrome 1938 zu erinnern. In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938, auch Reichs-Kristallnacht oder Reichspogromnacht genannt, errreichte die Verfolgung der jüdischen Bevölkerung einen neuen traurigen Höhepunkt.

Vom nationalsozialistischen Regime organisierte und gelenkte Gewaltmaßnahmen gegen Juden im gesamten Deutschen Reich schlugen Schaufensterscheiben jüdischer Geschäfte ein und dransalierten die Menschen. Etwa 400 Menschen wurden in diesen Tagen ermordet oder in den Selbstmord getrieben. Über 1.400 Synagogen, Betstuben und sonstige Versammlungsräume sowie tausende Geschäfte, Wohnungen und jüdische Friedhöfe wurden zerstört. Auch in Speyer ging die Synagoge in Flammen auf.
Ab dem 10. November wurden ungefähr 30.000 Juden in Konzentrationslagern inhaftiert, von denen Hunderte ermordet wurden oder an den Haftfolgen starben.
Die Pogrome markieren den Übergang von der Diskriminierung der deutschen Juden seit 1933 zur systematischen Verfolgung, die knapp drei Jahre später in den Holocaust an den europäischen Juden im Machtbereich der Nationalsozialisten mündete.
In Speyer wurde die Synagoge durch SA- und SS-Leute geschändet. Ritualien und Einrichtungsgegenstände sowie die Bibliothek wurden geplündert, vieles gestohlen. Danach wurde Feuer gelegt - das Gebäude ist völlig ausgebrannt. Schon am 11. November 1938 bekam der Oberbürgermeister die Abbruchgenehmigung für die Brandruine.
Der Ablauf der Gedenkveranstaltung:
16.45 Uhr Treffen am St. Georgs-Brunnen auf der Maximilianstraße 90
17.00 Uhr Schweigegang zum Gedenkstein, der an die vernichtete jüdische Gemeinde
und ihre Opfer erinnert, am Platz der alten Synagoge an der
Heydenreichstraße / Ecke Hellergasse
17.30 Uhr Eröffnung der Veranstaltung durch Axel Elfert, Vorsitzender des DGB-Stadtverbands Speyer
Grußwort von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Ansprache von Generalvikar Andreas Sturm
18.30 Uhr Ende der Veranstaltung
Musikalische Umrahmung durch Uli Valnion
Aufgrund behördlicher Auflagen
- ist generell während der gesamten Veranstaltung ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten!
- ist während der Dauer der Veranstaltung eine Mund-Nasen Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht)!
- Ist den Anordnungen der Ordnerinnen und Ordner Folge zu leisten