Seit einigen Jahren ist ein Uhupaar am Speyerer Dom heimisch. 2019 war das Gelege auf der Zwerggalerie aus ungeklärter Ursache aufgegeben worden. Umso größer war die Freude, als 2020 drei kleine Uhubabys im Nordostturm das Licht der Welt erblickten. 2021 wurde das Gelege im Nordwestturm gefunden. Die Eier lagen im Wasser und waren von den Eltern aufgegeben wurden.

Um in der kommenden Brutsaison dem Uhupaar die besten Voraussetzungen zu bieten wurden zu dem bereits seit vielen Jahren und vormals von Wanderfalken genutzten Brutkasten im Südostturm nun weitere Brutkästen im Nordost- und dem Nordwestturm angebracht. Somit ist nun in jedem, außerdem für Besucher begehbaren Südwestturm eine Nistmöglichkeit geschaffen worden.
Die Initiative hierfür kam vom am Dom tätigen ehrenamtlichen Vogelsachverständigen Sven Ofer. Der Speyerer Zimmerermeister Tobias Juraschek hatte dafür das Material gespendet und die Kästen auch gleich noch zusammengebaut. die anbringung vor Ort erfolgte dann in Absprache mit der Speyerer Dombaumeisterin Hedwig Drabik und mit tatkräftiger Unterstützung von Dom-Techniker Günter Frey.
Das Schicksal der drei Uhujungen hatte 2020 über Wochen die Speyerer Bevölkerung bewegt. Vor allem die ersten Flugversuche in die Umgebung sorgten für Aufsehen. Nachdem die Jungen das Nest verlassen hatten wurde das Elternpaar weiter am Dom gesehen. Die neueste Sichtung erfolgte am 30. Oktober. Vogelkundker Sven Ofer war mit seiner Frau unweit des Doms essen. Nach Verlassen des Restaurants sind beide gegen 21:45 Uhr noch zum Dom gelaufen, um nach den Uhus zu sehen. Und tatsächlich: Ofer und seine Frau konnten beobachten, wie das Uhupaar vom Südwestturm in den Nordostturm flogen. Ofer erklärt: "Das Paar ist jetzt in der Herbstbalz und steckt sein Revier ab".
"Wir hoffen", so Ofer, "dass es 2022 wieder Uhunachwuchs am Dom geben wird. Vorausgesetzt, die Uhus werden nicht gestört". Dombaumeisterin Drabik behält die Lage deshalb im Blick und wir die Turmaufgänge entsprechend absichern. Schwieriger ist die Kontrolle des Luftraums. "Immer wieder tauchen im Netz Drohnenfotos des Doms auf, die ohne unsere Zustimmung gemacht wurden", sagt Friederike Walter, die Leiterin des Dom-Kulturmanagements. "Rechtlich ist die Sache eindeutig: Neben der Luftfahrtbehörde und dem Ordnungsamt muss auch das Domkapitel vor solchen Aufnahmen um Zustimmung gebeten werden". Das passiert jedoch nicht immer und besteht das Risiko, dass die Uhus, durch Drohnen gestört werden und ihr Gelege verlassen. Anders als andere Vögel kommen sie in einem solchen Fall erst in der Nacht zurück, wenn die Eier bereits kalt sind. Daher besteht vom 1. März bis 31. Juli laut § 24 Abs.1 Nr.1 des Landesnaturschutzgesetzes ein besonderer Nestschutz. Das Fotografieren und alle Handlungen, die Fortpflanzung und Aufzucht beeinträchtigen können, ist in dieser Zeit verboten. Die Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis 50.000 Euro geahndet werden kann.