Aufgrund der großen Nachfrage im Zusammenhang mit dem Pflichtumtausch der Führerscheine haben alle Bürger*innen der Jahrgänge 1953 – 1958, die nicht im Besitz eines Kartenführescheins sind und deren Führerscheine bis zum 19. Januar 2022 umgetauscht sein müssen, beginnend ab Mittwoch, 10. November 2021 die Möglichkeit, immer mittwochs und freitags zwischen 8 und 12 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung bei der Führescheinstelle vorzusprechen.
Dieses Angebot gilt ausschließlich für den jetzt notwendigen Pflichtumtausch der betroffenen Jahrgänge. Alle anderen Führerschein- oder Fahrschulangelegenheiten können in den genannten Zeitfenstern nicht bearbeitet werden. Für sie müssen nach wie vor vorab Termine vereinbart werden.
Mitzubringen sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr) und den aktuellen Führerschein. Wurde der alte (rosa oder graue) Papierführerschein nicht von der Stadtverwaltung Speyer ausgestellt, dann wird noch eine sogenannte Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, benötigt. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online bei der Führerscheinstelle, die den Papierführerschein ursprünglich ausgestellt hat, beantragen. Der Umtausch kostet 30,30 Euro. Der neue Führerschein wird auf dem Postweg direkt nach Hause geschickt.
Die Stadtverwaltung bittet zu beachten, dass an allen anderen Tagen und für alle weitere Angelegenheiten weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist, da die Führerscheinstelle – anders als das Bürgerbüro – aktuell nicht für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist.