In der von Stadt und DRK betriebenen kommunalen Impfstelle werden an den kommenden beiden Samstagen, am 29. Januar sowie am 5. Februar 2022, Corona-Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche zwischen fünf und 17 Jahren angeboten. Von 9.00 bis 12.00 Uhr können sich an den beiden Tagen unter 18-Jährige mit Einverständnis der Sorgeberechtigten mit dem Vakzin von BioNTech in der Stadthalle impfen lassen.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist analog zum offenen Impfen, das wie üblich auch an diesen Samstagen von 9.00 bis 16.00 Uhr angeboten wird, nicht notwendig.
"Die Omikron-Variante breitet sich leider rasend schnell aus, gerade auch bei den Jüngeren, von denen so viele noch nicht immunisiert sind. Insbesondere vor diesem Hintergrund wollen viele Eltern ihre Kinder schützen und diesem Wunsch möchten wir Rechnung tragen", erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die Entscheidung für ein niedrigschwelliges Impfangebot in dieser Altersgruppe und verweist darauf, dass durch die Impfung von jungen Menschen auch für Familienmitglieder das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs verringert wird.
"Für viele ist die Impfung des eigenen Kindes ein sensibles Thema. Wir möchten daher eine bestmögliche Begleitung sicherstellen, die die Bedürfnisse von Kindern und Eltern berücksichtigt. Deshalb ist vor Ort selbstverständlich eine entsprechende Aufklärung und die Beantwortung von Fragen durch Ärztinnen und Ärzte gegeben", so die Stadtchefin.
Die Beratung vor Ort kann nach Bedarf auch zusätzlich zum Gespräch mit der niedergelassenen Kinderärztin oder dem Kinderarzt in Anspruch genommen werden.
Die Immunisierung für Kinder zwischen fünf und elf Jahren ist entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) insbesondere bei Vorerkrankungen vorgesehen. Auf Wunsch von Kind und Eltern kann die Impfung aber auch ohne Vorerkrankung und nach einem ärztlichen Aufklärungsgespräch erfolgen. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren empfiehlt die STIKO uneingeschränkt eine Impfung mit dem Vakzin von BioNTech.
Kinder ab sieben Jahren sollten wie in allen öffentlichen Räumen auch in der Impfstelle eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske tragen. Zur Impfung mitzubringen sind ein Ausweisdokument eine*r Sorgeberechtigten, die Krankenversicherungskarte sowie, wenn möglich bzw. vorhanden, ein Ausweisdokument des Kindes (z.B. Kinderausweis, Geburtsurkunde) und der Impfpass.
Kindern, die sich und andere mit einer Impfung vor Corona schützen, überreichen die Mitarbeiter*innen der Impfstelle eine Urkunde, die die besondere Tapferkeit bescheinigt.