Wasserleitungen, Zähler, Rohre und Heizkörper können bei Minusgraden einfrieren. Das verursacht häufig große Schäden. Mit einigen Tipps der Stadtwerke Speyer (SWS) ist es möglich, Installationen vor Frost zu schützen. Sinken die Temperaturen unter null Grad, kann stehendes Wasser in Leitungen, Rohren und Heizkörpern einfrieren, sich ausdehnen und die Hülle zum Platzen bringen.
Vor allem, wenn diese schon alt und porös ist. Taut es irgendwann wieder, fließt das geschmolzene Wasser aus und richtet unter Umständen große Schäden an. Jedes Jahr verursachen Frostschäden an Wasserleitungen in Deutschland Kosten von bis zu 150 Millionen Euro. Ein paar einfache Tipps helfen, diese zu vermeiden.
Mindesttemperatur beachten
Niemand zu Hause – Heizung aus? Das ist im Winter keine gute Idee. Denn Wärme schützt Wasserleitungen und Heizkörper vor Frost. Daher sollten alle, auch wenig genutzte Räume, immer bei mindestens 14 Grad beheizt und das Heizungsventil nicht komplett zugedreht werden. Das verhindert neben Frostschäden Feuchtigkeit und ausgekühlte Wände. Sind die Bewohner*innen zurück, können die Räume schnell und mit wenig Energieaufwand wieder aufgeheizt werden.
Nicht allein auf den Frostwächter verlassen
Jeder kennt das Frostschutzsymbol am Heizkörperventil. Doch der sogenannte Frostwächter sorgt nur dafür, dass es in den Räumen nicht gefriert – vorausgesetzt, die Fenster sind geschlossen und dicht. Weiter weg liegende Rohre sind dadurch nicht geschützt.
Isolierungen erneuern
Durch undichte Fenster und Außentüren werden Leitungen, Zähler und Rohre kalter Zugluft ausgesetzt. Schadhafte Isolierungen sollten daher immer ausgebessert werden. Kellerfenster nicht vergessen! Wärmedämmung schützt auch freiliegende Zähler, Wasserleitungen und -speicher vor der Winterkälte.
Wasser rauslassen
Freiliegende Wasserleitungen, etwa im Garten oder der Garage, am besten vom Wasser abtrennen und aus den Leitungen lassen.
Zugefrorene Leitungen
Kommt kein Wasser mehr aus der Leitung oder bleibt die Heizung kalt, kann es sein, dass die Rohre bereits zugefroren sind. In diesem Fall sollte zunächst der Haupthahn abgedreht und ein Gas-/Wasserinstallateur informiert werden. Auf keinen Fall mit offener Flamme hantieren und versuchen, selbst Hand anzulegen!
Haftung für Schäden
Die frostsichere Unterbringung des Wasserzählers sowie der Schutz der Leitungen ab der Hauptabsperreinrichtung liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers. Für Schäden können die SWS keine Haftung übernehmen. Im Notfall ist der Bereitschaftsdienst der SWS unter Telefon 06232/625-4440 erreichbar.