Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler kritisiert die Reduzierung der Öffnungszeiten der Ärztlichen Notfalldienstzentrale der BDZ Speyer ab Januar 2024 und appelliert an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV), die Gesundheitsversorgung in Speyer sicherzustellen.

Infolge des Urteils des Bundessozialgerichtes vom 24. Oktober 2023, das die poolärztliche Tätigkeit in Bereitschafts- und Notdiensten sozialversicherungspflichtig stellt und damit Scheinselbstständigkeit unterbindet, wird auch die BDZ Speyer ihre Öffnungszeiten einschränken. So wird gemäß den Vorgaben der KV auch die BDZ Speyer ab 1. Januar 2024 montags, dienstags und donnerstags geschlossen und nur noch am Mittwoch (14 bis 16 Uhr), Freitag (16 bis 22 Uhr) sowie am Wochenende und an Feiertagen (9 bis 22 Uhr) geöffnet sein.
"Mit großem Unverständnis habe ich von den Plänen der Kassenärztlichen Vereinigung erfahren, die Öffnungszeiten der BDZ in Speyer ab dem kommenden Jahr eigenmächtig einzuschränken. Das Urteil des Bundessozialgerichts war zu erwarten, und dennoch wurden keine Maßnahmen unternommen, um die gesundheitliche Versorgung durch den Bereitschafts- und Notdienst in der gewohnten Form aufrechtzuerhalten", so die Stadtchefin.
Weiter betont sie: "Wir teilen die Sorgen des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Rheinland-Pfalz sowie der Krankenhäuser, dass infolge der reduzierten Öffnungszeiten mehr Patientinnen und Patienten den Weg in die ohnehin schon vollen Praxen und Notaufnahmen suchen. Umso mehr ist es an der Kassenärztlichen Vereinigung, auch außerhalb der Sprechstunden eine Versorgung anzubieten, diese in gewohntem Maße sicherzustellen und hierfür unter Berücksichtigung des Urteils Lösungen zu finden. Dabei kann es nicht sein, dass sich am Ende die Situation in den Notfallstrukturen verschärft und eine zusätzliche Belastung für Praxen, Notaufnahmen und auch für den Rettungsdienst entsteht."